Liebes Team,
ich habe mich bereits für kommendes WiSe für ein Zweitstudium mit meiner aHR beworben, allerdings werde ich voraussichtlich nicht angenommen werden, sodass ich überlege noch ein 7. Semester an mein Erststudium ranzuhängen um die Zeit zu überbrücken. Ich würde dann versuchen mich erneut für das SoSe mit meiner Bachelorabschlussnote, die deutlich besser sein wird, zu bewerben. Jedoch wird es wahrscheinlich so sein, dass die Abschlussnote bis zum Ende der Bewerbungsfrist für das SoSe noch nicht feststehen wird. (oder?)
Nun die Frage: gibt es die Möglichkeit sich für ein Zweitstudium mit einer vorläufigen Bachelorabschlussnote zu bewerben und sozusagen eine Zusage unter Vorbehalt zu bekommen? Oder muss dann automatisch die aHR angegeben werden?
Vielen Dank und beste Grüße
Liebe janne.r,
Ein Bachelorabschluss gilt erst dann als Hochschulzugangsberechtigung, wenn er vollständig abgeschlossen ist, d.h. Sie Ihr Zeugnis in der Hand halten. Eine Bewerbung mit einer vorläufigen Bachelornote ist nur bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang möglich, im Fall, dass Sie das Bachelorzeugnis als Hochschulzugangsberechtigung verwenden möchten, ist dies nicht möglich.
Beachten Sie auch, dass Sie sich zum Sommersemester an der Uni Hamburg nur für sehr wenige Studiengänge bewerben können. Wenn Sie mir schreiben, für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten, kann ich Ihnen sagen, ob dies zum Sommersemester möglich ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ein Bachelorabschluss gilt erst dann als Hochschulzugangsberechtigung, wenn er vollständig abgeschlossen ist, d.h. Sie Ihr Zeugnis in der Hand halten. Eine Bewerbung mit einer vorläufigen Bachelornote ist nur bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang möglich, im Fall, dass Sie das Bachelorzeugnis als Hochschulzugangsberechtigung verwenden möchten, ist dies nicht möglich.
Beachten Sie auch, dass Sie sich zum Sommersemester an der Uni Hamburg nur für sehr wenige Studiengänge bewerben können. Wenn Sie mir schreiben, für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten, kann ich Ihnen sagen, ob dies zum Sommersemester möglich ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Liebe Frau Schelling,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ich habe mir schon fast gedacht, dass dies nicht möglich ist. Ich habe mich für das Studium der Rechtswissenschaften beworben. Nun muss ich umdenken und dabei stoße ich auf weitere Fragen:
1. Wenn ich mein jetziges Studium (Erststudium) erst im WiSe 16/17 abschließe und somit ein 7. Semester ranhänge, in dem ich noch einen Kurs belegen muss, entgegen meinen Erwartungen aber doch zum Jurastudium (Zweitstudium) zum WiSe angenommen werde, würde dann die Möglichkeit bestehen für dieses überlappende Semester ein Doppelstudium zu beantragen? Bzw. wird ja auf dem Formblatt der Uni HH darauf verwiesen, dass es sich bei kurzzeitiger Überlappung nicht um ein typisches Doppelstudium handele und z.B. 150 KP im Erststudium als Voraussetzung vorliegen müssten. Würde es sich hierbei um solch eine kurzzeitige Überlappung handeln? (150 KP liegen vor)
2. Ich habe für meine Bewerbung des Zweitstudiums (Jura) am DoSV teilgenommen. Historische Grenzränge des NC Wertes lagen im WiSe bisher nie unter 2,2. Wie kann es sein, dass ich nun mit einer aHR von 1,9 auf dem Ranglistenplatz 863 bei 311 zu vergebenen Plätzen nach NC liege und dementsprechend kaum eine Chance auf eine Zulassung habe? Kann es wirklich sein, dass der NC sich so drastisch erhöht?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ich habe mir schon fast gedacht, dass dies nicht möglich ist. Ich habe mich für das Studium der Rechtswissenschaften beworben. Nun muss ich umdenken und dabei stoße ich auf weitere Fragen:
1. Wenn ich mein jetziges Studium (Erststudium) erst im WiSe 16/17 abschließe und somit ein 7. Semester ranhänge, in dem ich noch einen Kurs belegen muss, entgegen meinen Erwartungen aber doch zum Jurastudium (Zweitstudium) zum WiSe angenommen werde, würde dann die Möglichkeit bestehen für dieses überlappende Semester ein Doppelstudium zu beantragen? Bzw. wird ja auf dem Formblatt der Uni HH darauf verwiesen, dass es sich bei kurzzeitiger Überlappung nicht um ein typisches Doppelstudium handele und z.B. 150 KP im Erststudium als Voraussetzung vorliegen müssten. Würde es sich hierbei um solch eine kurzzeitige Überlappung handeln? (150 KP liegen vor)
2. Ich habe für meine Bewerbung des Zweitstudiums (Jura) am DoSV teilgenommen. Historische Grenzränge des NC Wertes lagen im WiSe bisher nie unter 2,2. Wie kann es sein, dass ich nun mit einer aHR von 1,9 auf dem Ranglistenplatz 863 bei 311 zu vergebenen Plätzen nach NC liege und dementsprechend kaum eine Chance auf eine Zulassung habe? Kann es wirklich sein, dass der NC sich so drastisch erhöht?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Liebe janne.r,
1. In diesem Fall liegt in der Tat nur eine kurzzeitige Überlappung vor - ein Antrag auf ein Doppelstudium ist also nicht erforderlich. Sie müssen dann nur einen kurzen formlosen Antrag darauf, für einer kurzzeitigen Überlappung der Studiengänge im Wintersemester 2016/17 in beiden Studiengängen eingeschrieben zu sein, mit Ihrem Immatrikulationsantrag einreichen.
2. Ich nehme an, das Sie sich auf die Rangliste beziehen, die Sie im Portal von hochschulstart.de über das Dialogorientierte Serviceverfahren einsehen können. In diesen Ranglisten sind alle Bewerber/innen gelistet, die sich für die Uni Hamburg beworben haben und noch kein Zulassungsangebot einer anderen Hochschule angenommen haben - unabhängig von den Prioritäten, die die Bewerber/innen für die gewählten Hochschulen vergeben haben. Daher kann sich an diesen Ranglisten noch sehr viel ändern (z.B. wenn Bewerber/innen Studienplätze an anderen, höher priorisierten Hochschulen annehmen und damit aus der Rangliste der Uni Hamburg wegfallen), so dass Ihre Zulassungschancen aus der dort einsehbaren Rangliste zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zuverlässig vorhersagbar sind. Ich würde daher eher nicht davon ausgehen, dass sich der NC für das Wintersemester 2016/17 drastisch verändern wird.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
1. In diesem Fall liegt in der Tat nur eine kurzzeitige Überlappung vor - ein Antrag auf ein Doppelstudium ist also nicht erforderlich. Sie müssen dann nur einen kurzen formlosen Antrag darauf, für einer kurzzeitigen Überlappung der Studiengänge im Wintersemester 2016/17 in beiden Studiengängen eingeschrieben zu sein, mit Ihrem Immatrikulationsantrag einreichen.
2. Ich nehme an, das Sie sich auf die Rangliste beziehen, die Sie im Portal von hochschulstart.de über das Dialogorientierte Serviceverfahren einsehen können. In diesen Ranglisten sind alle Bewerber/innen gelistet, die sich für die Uni Hamburg beworben haben und noch kein Zulassungsangebot einer anderen Hochschule angenommen haben - unabhängig von den Prioritäten, die die Bewerber/innen für die gewählten Hochschulen vergeben haben. Daher kann sich an diesen Ranglisten noch sehr viel ändern (z.B. wenn Bewerber/innen Studienplätze an anderen, höher priorisierten Hochschulen annehmen und damit aus der Rangliste der Uni Hamburg wegfallen), so dass Ihre Zulassungschancen aus der dort einsehbaren Rangliste zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zuverlässig vorhersagbar sind. Ich würde daher eher nicht davon ausgehen, dass sich der NC für das Wintersemester 2016/17 drastisch verändern wird.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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