Moin,
ich habe bereits einen Masterabschluss an einer deutschen Universität erworben und möchte mich nun für ein Bachelorstudium an der Universität Hamburg bewerben. Meinen Schulabschluss und meinen Bachelorabschluss habe ich jedoch im Ausland, konkret in Brasilien, erworben.
In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:
Muss ich dennoch einen Antrag auf Anerkennung meiner ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) stellen, obwohl ich bereits einen in Deutschland anerkannten Masterabschluss habe?
Wird die Abschlussnote meines Masterstudiums für die Bewerbung (NC) herangezogen, oder wird ausschließlich die Note meines Schulabschlusses berücksichtigt?
Danke!