Liebes Forum-Team,
Ich habe eine Frage zur Beurlaubung. Kann ich ein Urlaubssemester wegen eines Freiwilligendienstes im Ausland genehmigt bekommen? Das ist ein weltwärts-Dienst.
Auf der Info-Seite der Uni Hamburg stand das nicht als Grund angegeben. (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html)
Auf dem Antrag auf Beurlaubung in Stine kann man unter "Beurlaubungsgrund" unter anderem "Auslandsaufenthalt" und "Wehr-/Zivildienst" ankreuzen. Ist Zivildienst ein FSJ oder was ist damit aktuell gemeint?
Umfasst irgendwas davon einen (weltwärts) Freiwilligendienst im Ausland als Beurlaubungsgrund?
Vielen Danke und freundliche Grüße!