Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit mache ich eine Ausbildung als Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Stuttgart und würde gerne nach dem Abschluss Zahnmedizin studieren. Ich stamme ursprünglich aus Kolumbien und habe einen mittleren Schulabschluss.
In diesem Zusammenhang würde ich sehr gerne erfahren, welche Voraussetzungen in meinem konkreten Fall für ein Zahmedizinstudium erforderlich sind. Kann ich mich direkt nach dem Abschluss der Ausbildung bei Ihnen bewerben, oder muss ich zunächst für eine bestimmte Zeit in meinem erlernten Beruf arbeiten? Ist es auch eine Voraussetzung, eine Weiterbildung zu haben? Muss ich ebenfalls eine mind. Ausbildung Abschlussnote haben, damit ich eine Zulassung bei Ihnen bekommen kann?
Alternativ: Besteht die Möglichkeit, über eine Weiterbildung den Zugang zum Studium zu verlangen? Falls ja, wie lange müsste diese mindestens dauern?
Abschließend würde ich noch gerne Fragen: Ist ein Englischzertifikat erforderlich? Wenn es der Fall wäre, auf welchem Niveau? Und welche sind die Voraussetzungen, um ein Stipendium zu beantragen?
Über eine baldige Rückmeldung freue ich mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolle Peña
Hallo Nicolle Peña,
an der Uni Hamburg gibt es zwei Möglichkeiten für Studieninteressierte ohne Abitur, sich für den Studiengang Zahnmedizin bewerben zu können:
1) Der Erwerb einer Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur nach § 38. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine der Ausbildung anschließende dreijährige Berufstätigkeit in Vollzeit (bis Ende der Bewerbungsfrist).
Detaillierte Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern "lediglich" eine Hochschulzugangsberechtigung für einen bestimmten Studiengang an der Universität Hamburg. Mit der Endnote der Eingangsprüfung sowie den Punktewerten aus dem HAM-Nat-BQ (= berufliche Quote). siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aenge.html) können Sie sich dann in der Bewerbungsfrist vom 1. Juni bis 15. Juli um einen Studienplatz an der Universität Hamburg bewerben.
2) Eine weitere Möglichkeit, den Hochschulzugang für den Studiengang Zahnmedizin zu erwerben, ist der Zugang über eine Fortbildungsprüfung. Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen (aufbauend auf Ihrer Ausbildung) wie bspw. • Zahnmedizinische/-r Fachassistent/-in (ZMF), • Zahnmedizinische/-r Verwaltungsassistent/-in (ZMV) oder • Zahnmedizinische/-r Prophylaxeassistent/-in (ZMP) erwerben Sie eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach § 37 für jeden Studiengang Ihrer Wahl. Der Fortbildungsabschluss muss vor Ende der Bewerbungsfrist (15.7.) erworben worden sein.
Nähere Informationen zum Fortbildungsabschluss finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Für beide Hochschulzugangsberechtigungen gilt jedoch, dass die Bewerber:innen am HAM-Nat-BQ teilnehmen, damit eine Zulassungschance besteht: denn die Hamburgische Verordnung über die Studienplatzvergabe in den Fächern Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie ist überarbeitet worden. Damit hat sich nicht nur das Bewerbungsverfahren, sondern auch die Quote im Zulassungsverfahren für diese Studiengänge geändert: für Bewerber:innen, die sich mit der Note der Eingangsprüfung (nach §38) bzw. mit der Meister-/Fachwirt-/ etc. (nach §37) plus HAM-Nat-BQ bewerben, stehen zukünftig in der Vorabquote nur noch 0,2% der Studienplätze zur Verfügung. Dieses entspricht jeweils ein Studienplatz. Sollten Sie diesen Platz nicht erhalten, rutschen Sie nicht in das „reguläre Bewerbungsverfahren“, sondern scheiden aus den Zulassungsverfahren aus.
Siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aenge.html. Deshalb empfehlen wir bei diesen Studienwünschen in der Regel, das Abitur nachzuholen. Eine Chance besteht aber auch mit einem sehr guten HAM-Nat-BQ Testergebnis.
In anderen Bundesländern gibt es teilweise andere Konditionen des Hochschulzugangs, die eventuell mit Ihren Voraussetzungen günstiger sein können. Informationen dazu finden Sie hier: http://www.studieren-ohne-abitur.de/web/. Sollten Sie Rückfragen haben, müssen Sie sich direkt an die Hochschulen der anderen Bundesländer wenden.
Englischkenntnisse sind in der Regel für ein Studium zwingend erforderlich, ein Nachweis ist aber nicht einzureichen.
Mit besten Grüßen,
BK
an der Uni Hamburg gibt es zwei Möglichkeiten für Studieninteressierte ohne Abitur, sich für den Studiengang Zahnmedizin bewerben zu können:
1) Der Erwerb einer Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur nach § 38. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine der Ausbildung anschließende dreijährige Berufstätigkeit in Vollzeit (bis Ende der Bewerbungsfrist).
Detaillierte Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern "lediglich" eine Hochschulzugangsberechtigung für einen bestimmten Studiengang an der Universität Hamburg. Mit der Endnote der Eingangsprüfung sowie den Punktewerten aus dem HAM-Nat-BQ (= berufliche Quote). siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aenge.html) können Sie sich dann in der Bewerbungsfrist vom 1. Juni bis 15. Juli um einen Studienplatz an der Universität Hamburg bewerben.
2) Eine weitere Möglichkeit, den Hochschulzugang für den Studiengang Zahnmedizin zu erwerben, ist der Zugang über eine Fortbildungsprüfung. Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen (aufbauend auf Ihrer Ausbildung) wie bspw. • Zahnmedizinische/-r Fachassistent/-in (ZMF), • Zahnmedizinische/-r Verwaltungsassistent/-in (ZMV) oder • Zahnmedizinische/-r Prophylaxeassistent/-in (ZMP) erwerben Sie eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach § 37 für jeden Studiengang Ihrer Wahl. Der Fortbildungsabschluss muss vor Ende der Bewerbungsfrist (15.7.) erworben worden sein.
Nähere Informationen zum Fortbildungsabschluss finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Für beide Hochschulzugangsberechtigungen gilt jedoch, dass die Bewerber:innen am HAM-Nat-BQ teilnehmen, damit eine Zulassungschance besteht: denn die Hamburgische Verordnung über die Studienplatzvergabe in den Fächern Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie ist überarbeitet worden. Damit hat sich nicht nur das Bewerbungsverfahren, sondern auch die Quote im Zulassungsverfahren für diese Studiengänge geändert: für Bewerber:innen, die sich mit der Note der Eingangsprüfung (nach §38) bzw. mit der Meister-/Fachwirt-/ etc. (nach §37) plus HAM-Nat-BQ bewerben, stehen zukünftig in der Vorabquote nur noch 0,2% der Studienplätze zur Verfügung. Dieses entspricht jeweils ein Studienplatz. Sollten Sie diesen Platz nicht erhalten, rutschen Sie nicht in das „reguläre Bewerbungsverfahren“, sondern scheiden aus den Zulassungsverfahren aus.
Siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aenge.html. Deshalb empfehlen wir bei diesen Studienwünschen in der Regel, das Abitur nachzuholen. Eine Chance besteht aber auch mit einem sehr guten HAM-Nat-BQ Testergebnis.
In anderen Bundesländern gibt es teilweise andere Konditionen des Hochschulzugangs, die eventuell mit Ihren Voraussetzungen günstiger sein können. Informationen dazu finden Sie hier: http://www.studieren-ohne-abitur.de/web/. Sollten Sie Rückfragen haben, müssen Sie sich direkt an die Hochschulen der anderen Bundesländer wenden.
Englischkenntnisse sind in der Regel für ein Studium zwingend erforderlich, ein Nachweis ist aber nicht einzureichen.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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