Guten Tag, 
Ich habe eine Frage zur Bewerbung auf einen Masterplatz im Fach Psychologie. Online ist die Information zu finden, dass zu Hälfte die Hochschulzugangsberechtigung einbezogen wird. Ich habe nach dem Abitur und vor dem Psychologiestudium eine schulische Berufsfachausbildung zur Illustratorin an einer Akademie gemacht und dort ein Diplom erhalten. 
Ich frage mich ob ich mich auch mit dieser Abschlussnote bewerben könnte, wenn sie offiziell gleichwertig mit einem Abiturabschluss ist. 
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir hierzu eine Auskunft geben können.
Mit freundlichen Grüßen,
Clara Lindau
    				
    				
    				
    				
    				
    				
    				
    				    					    				
    				    			Hallo Clara,
eine Ausbildung kann leider nicht als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden, auch wenn Sie diese mit einem Diplom abgeschlossen haben. Wenn Sie möchten, schauen wir uns gerne Ihren Abschluss genauer an. Senden Sie das Zeugnis bitte dann über das folgende Kontaktformular: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html
Mit besten Grüßen,
BK
    				
    				
    				
    				
    				
    				
    				
    				    					eine Ausbildung kann leider nicht als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden, auch wenn Sie diese mit einem Diplom abgeschlossen haben. Wenn Sie möchten, schauen wir uns gerne Ihren Abschluss genauer an. Senden Sie das Zeugnis bitte dann über das folgende Kontaktformular: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html
Mit besten Grüßen,
BK
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