Guten Tag,
derzeit studiere ich im 6. Semester an der Uni Hamburg und habe mich nun zum Master ab dem WS 16/17 beworben. Der Fachbereich hat sich schon gemeldet und mitgeteilt, dass ich einen Platz bekommen habe.
Ab wann ist nun der Semesterbeitrag fällig? Die Dokumente (Zahlträger, Beitragsbescheid) liegen bereits in meinem STiNE-Account vor.
Bleiben zudem die Matrikelnummer und der STiNE-Account des Bachelorstudienganges im Master bestehen?
Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße
PLS
Hallo PLS,
Wenn Sie den Semesterbeitrag jetzt schon überweisen, melden Sie sich damit für Ihr Bachelorstudium zurück, zu diesem Zweck liegen auch der Zahlträger und der Beitragsbescheid in Ihrem STiNE-Account vor. Sie sollten daher mit der Zahlung warten, bis Sie den offiziellen Zulassungsbescheid erhalten haben (für die Masterstudiengänge werden die Bescheide ab dem 17.08.2016 zur Verfügung gestellt) und den Immatrikulationsantrag mit den zugehörigen Unterlagen eingereicht haben. Ihre Matrikelnummer und Ihren STiNE-Account behalten Sie beim Übergang in einen Masterstudiengang.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie den Semesterbeitrag jetzt schon überweisen, melden Sie sich damit für Ihr Bachelorstudium zurück, zu diesem Zweck liegen auch der Zahlträger und der Beitragsbescheid in Ihrem STiNE-Account vor. Sie sollten daher mit der Zahlung warten, bis Sie den offiziellen Zulassungsbescheid erhalten haben (für die Masterstudiengänge werden die Bescheide ab dem 17.08.2016 zur Verfügung gestellt) und den Immatrikulationsantrag mit den zugehörigen Unterlagen eingereicht haben. Ihre Matrikelnummer und Ihren STiNE-Account behalten Sie beim Übergang in einen Masterstudiengang.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo Frau Schelling,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Das heißt, dass ich den Beitrag erst überweisen soll, wenn der Zulassungsantrag vom Team Bew. u. Zul. bearbeitet wurde?
Bekommt man dann die Semesterunterlagen (zB Studentenausweis) für den Bachelorstudiengang (7. Semester) oder den (bedingten, da ich mein Zeugnis erst im Oktober einreichen werde) Masterstudiengang (1. Semester) ausgestellt?
Beste Grüße
PLS
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Das heißt, dass ich den Beitrag erst überweisen soll, wenn der Zulassungsantrag vom Team Bew. u. Zul. bearbeitet wurde?
Bekommt man dann die Semesterunterlagen (zB Studentenausweis) für den Bachelorstudiengang (7. Semester) oder den (bedingten, da ich mein Zeugnis erst im Oktober einreichen werde) Masterstudiengang (1. Semester) ausgestellt?
Beste Grüße
PLS
Hallo PLS,
Richtig, Sie überweisen den Beitrag erst nachdem Sie einen Bescheid erhalten haben. Sofern Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, werden Ihre Unterlagen noch für das Bachelorstudium ausgestellt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Richtig, Sie überweisen den Beitrag erst nachdem Sie einen Bescheid erhalten haben. Sofern Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, werden Ihre Unterlagen noch für das Bachelorstudium ausgestellt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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