Liebes Team,
ich habe mich fristgerecht an der Uni Hamburg für Rechtswissenschaft eingeschrieben und dachte, dass ich mit meinem Abiturdurchschnitt von 1,8 sehr gute Chancen auf ein Zulassungsanbegot hätte. Momentan kann ich im Portal von Hochschulstart allerdings nur nachlesen, das ein Zulassungsangebot nicht möglich ist und ich auf Rangplatz 585 stehe. Daher meine Frage: wie realistisch ist denn eine Zulassung? Kann es sein, dass sich der Schnitt so dramatisch verändert? Und bis wann bekomme ich regulär und bis wann im Nachrückverfahren Bescheid?
ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir kurz antworten würden.
Liebe Grüße !
Ich habe fast identische Fragen und Probleme und wäre auch sehr dankbar über Antworten!
Hallo Caschroe und JacquesZoua,
In den Ranglisten, die Sie im Portal von hochschulstart.de über das Dialogorientierte Serviceverfahren einsehen können, sind alle Bewerber/innen gelistet, die sich für die Uni Hamburg beworben haben und noch kein Zulassungsangebot einer anderen Hochschule angenommen haben - unabhängig von den Prioritäten, die die Bewerber/innen für die gewählten Hochschulen vergeben haben. Daher kann sich an diesen Ranglisten noch sehr viel ändern (z.B. wenn Bewerber/innen Studienplätze an anderen, höher priorisierten Hochschulen annehmen und damit aus der Rangliste der Uni Hamburg wegfallen), so dass Ihre Zulassungschancen aus der dort einsehbaren Rangliste zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zuverlässig vorhersagbar sind. Da die NC-Werte für den Studiengang Rechtswissenschaft sich über die letzten Jahre hinweg nur wenig verändert haben, würde ich eher nicht davon ausgehen, dass sich der NC für das Wintersemester 2016/17 dramatisch verändern wird und dass daher mit einem Notendurchschnitt von 1,8 die Chance auf Zulassung recht gut steht.
Die Unterteilung des Verfahrens in ein Haupt- und ein Nachrückverfahren existiert im Dialogorientierten Serviceverfahren nicht. Wenn Sie bis zum Ende der Koordinierungsphase 2 (24.08.2016) ein Zulassungsangebot von mindestens einer Hochschule erhalten haben, an der Sie sich beworben haben und kein Zulassungsangebot aktiv angenommen haben, erhalten Sie automatisch für die Hochschule, die Sie im Portal von hochschulstart.de am höchsten priorisiert haben und für die Ihnen eine Zulassungsangebot vorlag, einen Zulassungsbescheid.
Kann Ihnen am Ende der Koordinierungsphase 2 zu keinem Ihrer Anträge ein Zulassungsangebot gemacht werden, erhalten Sie zu jedem Antrag einen Ablehnungsbescheid. Die Ablehnungsbescheide werden am 26.08.2016 erstellt, d.h. zu diesem Zeitpunkt wissen Sie definitiv, ob Sie einen Studienplatz an der Uni Hamburg erhalten haben oder nicht. Einen Überblick über die Phasen im Dialogorientierten Serviceverfahren und Informationen darüber, was in diesen Phasen jeweils statt findet, finden Sie auch hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /dosv.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
In den Ranglisten, die Sie im Portal von hochschulstart.de über das Dialogorientierte Serviceverfahren einsehen können, sind alle Bewerber/innen gelistet, die sich für die Uni Hamburg beworben haben und noch kein Zulassungsangebot einer anderen Hochschule angenommen haben - unabhängig von den Prioritäten, die die Bewerber/innen für die gewählten Hochschulen vergeben haben. Daher kann sich an diesen Ranglisten noch sehr viel ändern (z.B. wenn Bewerber/innen Studienplätze an anderen, höher priorisierten Hochschulen annehmen und damit aus der Rangliste der Uni Hamburg wegfallen), so dass Ihre Zulassungschancen aus der dort einsehbaren Rangliste zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zuverlässig vorhersagbar sind. Da die NC-Werte für den Studiengang Rechtswissenschaft sich über die letzten Jahre hinweg nur wenig verändert haben, würde ich eher nicht davon ausgehen, dass sich der NC für das Wintersemester 2016/17 dramatisch verändern wird und dass daher mit einem Notendurchschnitt von 1,8 die Chance auf Zulassung recht gut steht.
Die Unterteilung des Verfahrens in ein Haupt- und ein Nachrückverfahren existiert im Dialogorientierten Serviceverfahren nicht. Wenn Sie bis zum Ende der Koordinierungsphase 2 (24.08.2016) ein Zulassungsangebot von mindestens einer Hochschule erhalten haben, an der Sie sich beworben haben und kein Zulassungsangebot aktiv angenommen haben, erhalten Sie automatisch für die Hochschule, die Sie im Portal von hochschulstart.de am höchsten priorisiert haben und für die Ihnen eine Zulassungsangebot vorlag, einen Zulassungsbescheid.
Kann Ihnen am Ende der Koordinierungsphase 2 zu keinem Ihrer Anträge ein Zulassungsangebot gemacht werden, erhalten Sie zu jedem Antrag einen Ablehnungsbescheid. Die Ablehnungsbescheide werden am 26.08.2016 erstellt, d.h. zu diesem Zeitpunkt wissen Sie definitiv, ob Sie einen Studienplatz an der Uni Hamburg erhalten haben oder nicht. Einen Überblick über die Phasen im Dialogorientierten Serviceverfahren und Informationen darüber, was in diesen Phasen jeweils statt findet, finden Sie auch hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /dosv.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo JacquesZoua,
Ausgehend von den NC-Werten der letzten Jahre sollten die Chancen auf Zulassung auch mit einer 2,0 einigermaßen gut stehen. Sie finden die Übersicht der Werte aus den letzten Jahren hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf Da sich die NC-Werte in einem gegebenen Verfahren aber immer erst im Verlauf des Verfahrens aus der Anzahl der Bewerber/innen, deren Durchschnittsnoten und der Anzahl der Studienplätze ergeben, erlauben die Werte der letzten Jahre immer nur eine Einschätzung einer Tendenz und keine aussagekräftige Prognose über Zulassungschancen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ausgehend von den NC-Werten der letzten Jahre sollten die Chancen auf Zulassung auch mit einer 2,0 einigermaßen gut stehen. Sie finden die Übersicht der Werte aus den letzten Jahren hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf Da sich die NC-Werte in einem gegebenen Verfahren aber immer erst im Verlauf des Verfahrens aus der Anzahl der Bewerber/innen, deren Durchschnittsnoten und der Anzahl der Studienplätze ergeben, erlauben die Werte der letzten Jahre immer nur eine Einschätzung einer Tendenz und keine aussagekräftige Prognose über Zulassungschancen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg