Bearbeitet KV Ausländer
Guten Tag, ich habe eine Frage zur KV bei der Immatrikulation: Stimmt es, dass ich als Österreicher einfach die Kopie meiner europäischen Krankenversicherungskarte beilegen muss? Oder braucht es noch einen anderen formellen Nachweis?
LG Florian
Re: KV Ausländer
Lieber Florian,

Wenn Sie eine Europäische Krankenversicherungskarte besitzen, können Sie in der Tat eine Kopie dieser Karte als Nachweis der Krankenversicherung einreichen - ein weiterer Nachweis ist nicht erforderlich. Informieren Sie sich aber unbedingt vor Beginn Ihres Studiums bei Ihrer Krankenversicherung über den Umfang der medizinischen Leistungen, die Abrechnung und die Rückerstattung der Kosten im Falle einer medizinischen Behandlung in Deutschland.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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