Bearbeitet Lehramtsstudiengänge | Anerkennung der Berufsausbildung
Moin,
ich habe eine Frage zu der Anerkennung der Berufsausbildung des ZPLA:
Die Anerkennung habe ich bekommen und wollte diese im Original meinen Immatrikulationsunterlagen beilegen.
In der "Checkliste: Nachweise und Dokumente für die Immatrikulation" steht jedoch, dass ich dieses Dokument nur in amtlich beglaubigter Form einreichen kann. Muss ich dieses Dokument also noch kopieren und beglaubigen lassen oder kann ich das Original (habe ich in 2facher Ausführung vorliegen) für die Immatrikulation verwenden?
Besten Dank & Grüße!
Re: Lehramtsstudiengänge | Anerkennung der Berufsausbildung
Hallo Bronko,

Sie können selbstverständlich auch ein Original einreichen. Sie erhalten zur Immatrikulation eingereichte Unterlagen nicht zurück, wenn Sie aber noch ein zweites Exemplar haben, stellt dies ja kein Problem dar.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Lehramtsstudiengänge | Anerkennung der Berufsausbildung
Vielen Dank!
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