Guten Tag,
Ich studiere bereits an der Universität Hamburg, und habe mich zum kommenden Semester für einen weiteren Studiengang im Rahmen eines Doppelstudiums beworben.
Nun habe ich eine Zulassung für den neuen Studiengang bekommen. Da es sich jedoch um einen üblichen Zulassungsbescheid handelt, geht aus dem Bescheid nicht hervor, ob auch der Antrag auf das Doppelstudium genehmigt wurde.
Bedeutet die Zulassung für den neuen Studiengang, dass der Antrag auf ein Doppelstudium genehmigt wurde, oder wird es noch einen seperaten Bescheid (gegen den man evtl angehen könnte) geben?
Die Annahmefrist für den Studienplatz beträgt ja lediglich zwei Wochen, ich möchte meinen jetzigen Studiengang aber nicht durch die Annahme des Neuen verlieren,
Ich freue mich sehr über eine Antwort.
Liebe Grüße
Hallo AH93,
Die Zulassung für den zweiten Studiengang ist unabhängig davon, ob Ihr Antrag auf ein Doppelstudium genehmigt wird. Die Zulassung für den zweiten Studiengang ist lediglich eine notwendige Bedingung dafür, dass Ihr Antrag berücksichtigt werden kann, reicht aber für eine Berücksichtigung des Antrags noch nicht aus, da dafür auch die Stellungnahmen der beteiligten Lehreinheiten sowie Ihre Begründung für das Doppelstudium geprüft werden müssen. Daher halten Sie darüber, ob Ihr Antrag auf ein Doppelstudium genehmigt wurde, noch eine separate Mitteilung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Zulassung für den zweiten Studiengang ist unabhängig davon, ob Ihr Antrag auf ein Doppelstudium genehmigt wird. Die Zulassung für den zweiten Studiengang ist lediglich eine notwendige Bedingung dafür, dass Ihr Antrag berücksichtigt werden kann, reicht aber für eine Berücksichtigung des Antrags noch nicht aus, da dafür auch die Stellungnahmen der beteiligten Lehreinheiten sowie Ihre Begründung für das Doppelstudium geprüft werden müssen. Daher halten Sie darüber, ob Ihr Antrag auf ein Doppelstudium genehmigt wurde, noch eine separate Mitteilung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Vielen DAnk für Ihre Antwort, das dachte ich mir so auch schon.
Trotzdem bin ich mir über das weitere Verfahren grade unsicher.
Soll ich auf den Zulassungsbescheid jetzt garnicht reagieren, da über den Antrag auf das Doppelstudium noch entschieden wird, ohne dass ich die Zulassung jetzt annehme.
Oder muss ich das Zulassungsangebot von der Universität jetzt annehmen, damit die Uni überhaupt über das Doppelstudium entscheidet. Wenn dem so ist, soll ich meine Begründung für das Doppelstuidum nocheinmal für die Immatrikulation einreichen. Und was passierDoppelstudium dann nicht genehmigt wird? Nicht dass ich dann in dem neuen Studiengang eingeschrieben werde, und den alten dadurch verliere?
Liebe Grüße und schoneinmal vielen Dank für Ihre Antwort
Trotzdem bin ich mir über das weitere Verfahren grade unsicher.
Soll ich auf den Zulassungsbescheid jetzt garnicht reagieren, da über den Antrag auf das Doppelstudium noch entschieden wird, ohne dass ich die Zulassung jetzt annehme.
Oder muss ich das Zulassungsangebot von der Universität jetzt annehmen, damit die Uni überhaupt über das Doppelstudium entscheidet. Wenn dem so ist, soll ich meine Begründung für das Doppelstuidum nocheinmal für die Immatrikulation einreichen. Und was passierDoppelstudium dann nicht genehmigt wird? Nicht dass ich dann in dem neuen Studiengang eingeschrieben werde, und den alten dadurch verliere?
Liebe Grüße und schoneinmal vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo AH93,
Nehmen Sie den Studienplatz in Ihrem neuen Studiengang zunächst in jedem Fall innerhalb der Immatrikulationsfrist an, indem Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen, da ansonsten Ihre Zulassung zurück genommen wird.
Sie sollten Ihren Unterlagen erneut Ihren Antrag auf ein Doppelstudium sowie eine Erläuterung beilegen, die besagt, dass Sie für den Fall, dass Ihr Antrag abgelehnt wird, in Ihrem alten Studiengang immatrikuliert bleiben und auf den Studienplatz im neuen Studiengang verzichten möchten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Nehmen Sie den Studienplatz in Ihrem neuen Studiengang zunächst in jedem Fall innerhalb der Immatrikulationsfrist an, indem Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen, da ansonsten Ihre Zulassung zurück genommen wird.
Sie sollten Ihren Unterlagen erneut Ihren Antrag auf ein Doppelstudium sowie eine Erläuterung beilegen, die besagt, dass Sie für den Fall, dass Ihr Antrag abgelehnt wird, in Ihrem alten Studiengang immatrikuliert bleiben und auf den Studienplatz im neuen Studiengang verzichten möchten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
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