Liebe Rosa Schick,
1) "Daher wollte ich mich im Vorfeld über Besonderheiten im Bewerbungsverfahren informieren."
Es ist wichtig zu verstehen, dass für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie die Bewerbungs- und die Zulassungsverfahren in Deutschland nicht von den einzelnen Hochschulen, sondern von der
Stiftung für Hochschulzulassung (
www.hochschulstart.de) durchgeführt werden, sofern Sie deutsche Staatsbürgerin sind (bzw. deutschen Bewerber*innen gleichgestellt sind).
Alle Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren müssten Sie daher bitte direkt an die Stiftung für Hochschulzulassung richten, da diese Institution das Verfahren durchführt und verantwortet. Vielen Dank.
2) "ob für die Aufnahme des Medizinstudiums trotz des parallel laufenden Bachelorstudiengangs an einer Privatuni ein Antrag auf Doppelstudium erforderlich ist"
Die Frage betrifft die
Immatrikulation an der Universität Hamburg und damit sind wir (im Gegensatz zu Fragen zum Bewerbungs- bzw. Zulassungsverfahren) auch zuständig. Die Regelungen der Universität Hamburg sind einschlägig.
Die Antwort auf Ihre Frage lautet nein.
Sind Sie bereits an einer deutschen
Privathochschule oder einer Hochschule im Ausland eingeschrieben und möchten das zweite Studium an der Universität Hamburg aufnehmen, ist bei der Universität Hamburg ebenfalls
kein Antrag auf ein Doppelstudium erforderlich.
Sind Sie bereits an einer anderen
deutschen öffentlichen Universität eingeschrieben und wollen an der Universität Hamburg das zweite Studium aufnehmen, müssen Sie bei der Bewerbung an der Universität Hamburg den entsprechenden Antrag auf das Doppelstudium stellen.
(
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... v-10914673)
Liebe Grüße
Thomas Walter