Erste Hilfe Schein, Lehramt, Gültigkeit

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RJHN
Beiträge: 2
Registriert: Di 29. Apr 2025, 07:14

Bearbeitet Erste Hilfe Schein, Lehramt, Gültigkeit

Beitrag von RJHN »

Schönen Guten Tag,

Ich befinde mich in der Vorbereitung auf mein Studium. Ich möchte mich auf Lehramt GTW, Metall Technik bewerben mit dem Nebenfach Sport.
Dafür wir der erste Hilfe Schein benötigt. Ich konnte auch hier im Forum keine Information darüber finden wie aktuell der erste Hilfe Schein sein muss. Ich habe einen aus dem Letzten Jahr weiß nun aber nicht ob der gilt.

VG Richard
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 3056
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Erste Hilfe Schein, Lehramt, Gültigkeit

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Richard,

1) "Ich möchte mich auf Lehramt GTW, Metall Technik bewerben mit dem Nebenfach Sport."

Ich gehe davon aus, dass Sie sich auf den Studiengang B.Ed. Lehramt an berufsbildenden Schulen beziehen und das Unterrichtsfach Sport in Rahmen dieses Bachelorstudiengangs studieren wollen.
Für den Bachelorstudiengang Bewegungswissenschaft als Hauptfach und Nebenfach sowie für das Unterrichtsfach "Sport" bestehen folgende besondere Zugangsvoraussetzungen:
  • eine ärztliche Bescheinigung*, dass die Bewerberin oder der Bewerber sporttauglich ist,
  • Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe),
  • Nachweis der Schwimmfähigkeit (Deutsches Schwimmabzeichen in Gold (DSA))
  • Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 (gilt nicht für das Unterrichtsfach Sport)
Alle Nachweise müssen zur Immatrikulation eingereicht werden.

* Der Nachweis der Sporttauglichkeit darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Als Stichtag gilt der Beginn der Bewerbungsfrist (01.06. eines jeden Jahres).

Weitere Informationen zum Bachelorstudiengang Bewegungswissenschaft: https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/s ... helor.html

Weitere Informationen zum Unterrichtsfach Sport: https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/s ... helor.html

(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... #v-7317426)
Die Rechtsgrundlage für diese Zugangsvoraussetzung bzw. die Nachweispflichten und -fristen ist die aktuell gültige Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft vom 25. März 2025.

2) "... wie aktuell der erste Hilfe Schein sein muss."

"Der Nachweis der Sporttauglichkeit darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Als Stichtag gilt der Beginn der Bewerbungsfrist (01.06. eines jeden Jahres)."

Liebe Grüße
Thomas Walter
RJHN
Beiträge: 2
Registriert: Di 29. Apr 2025, 07:14

Re: Erste Hilfe Schein, Lehramt, Gültigkeit

Beitrag von RJHN »

Guten Tag Herr Walter,
Vielen Dank für die Informationen inkl. Verlinkungen.
Also ist die Bescheinigung der Sporttauglickeit auf drei Monate beschränkt aber für den Nachweis der schwimm- und Rettungsfähigkeit liegt keine zeitliche Begrenzung vor.
Ich wünsche noch einen schönen Tag.
Richard Nölling
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