Lieber Richard,
1) "Ich möchte mich auf Lehramt GTW, Metall Technik bewerben mit dem Nebenfach Sport."
Ich gehe davon aus, dass Sie sich auf den Studiengang
B.Ed. Lehramt an berufsbildenden Schulen beziehen und das
Unterrichtsfach Sport in Rahmen dieses Bachelorstudiengangs studieren wollen.
Für den Bachelorstudiengang Bewegungswissenschaft als Hauptfach und Nebenfach sowie für das Unterrichtsfach "Sport" bestehen folgende besondere Zugangsvoraussetzungen:
- eine ärztliche Bescheinigung*, dass die Bewerberin oder der Bewerber sporttauglich ist,
- Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe),
- Nachweis der Schwimmfähigkeit (Deutsches Schwimmabzeichen in Gold (DSA))
- Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 (gilt nicht für das Unterrichtsfach Sport)
Alle Nachweise müssen zur Immatrikulation eingereicht werden.
* Der Nachweis der Sporttauglichkeit darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Als Stichtag gilt der Beginn der Bewerbungsfrist (01.06. eines jeden Jahres).
Weitere Informationen zum Bachelorstudiengang Bewegungswissenschaft:
https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/s ... helor.html
Weitere Informationen zum Unterrichtsfach Sport:
https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/s ... helor.html
(
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... #v-7317426)
Die Rechtsgrundlage für diese Zugangsvoraussetzung bzw. die Nachweispflichten und -fristen ist die aktuell gültige
Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft vom 25. März 2025.
2) "... wie aktuell der erste Hilfe Schein sein muss."
"Der Nachweis der Sporttauglichkeit darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Als Stichtag gilt der Beginn der Bewerbungsfrist (01.06. eines jeden Jahres)."
Liebe Grüße
Thomas Walter