Klipp Master Bewerbung Zweitstudium Note

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leamxh
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Registriert: Mi 26. Mär 2025, 12:37

Bearbeitet Klipp Master Bewerbung Zweitstudium Note

Beitrag von leamxh »

Hallo zusammen,

ich möchte mich zum Wintersemester 2025/26 für den Klipp Master an der Uni Hamburg bewerben. Ich habe sowohl einen abgeschlossenen Bachelor in Psychologie als auch in Wirtschaftspsychologie. Da die Zulassung auf dem Durchschnitt der Bachelornote in Psychologie mit der Abiturnote oder der Abschlussnote eines Nichtpsychologischem Bachelors beruht, würde ich gerne wissen ob ein Erststudium in Wirtschaftspsychologie als psychologisch oder nichtpsychologisch gilt und ob man somit die Note aus dem Bachelor Wirtschaftspsychologie einreichen kann.

Vielen lieben Dank und herzliche Grüße
Lea H.
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Campus-Center - BK
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Re: Klipp Master Bewerbung Zweitstudium Note

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Lea,

Sie können Ihren in Deutschland erworbenen Bachelorabschluss in Wirtschaftspsychologie als Hochschulzugangsberechtigung angeben.

Mit besten Grüßen,
BK
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mopnik
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Re: Klipp Master Bewerbung Zweitstudium Note

Beitrag von mopnik »

Moin,

ich habe hierzu thematisch eine Folgefrage. Ich habe einen Bachelor und einen Master in einem nicht-psychologischen Fach abgeschlossen. Nun habe ich auch meinen Bachelor in Psychologie gemacht.

Kann ich nun entscheiden, ob ich meinen fachfremden Master oder meinen fachfremden Bachelor als HZB für die Masterbewerbung anrechnen lasse?

Für den Kipp Master, spielt die HZB Note ja eine wichtige Rolle.

Herzlichen Dank.

Beste Grüße
Moritz
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Re: Klipp Master Bewerbung Zweitstudium Note

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Moritz,

wer ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Sie können daher entsprechend wählen, welchen der Abschlüsse Sie angeben.

Ein Studienabschluss kann allerdings nur dann als Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden, wenn das Abschlussdatum vor dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist liegt.

Mit besten Grüßen,
BK
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