Bewerbung als Deutscher Staatsbürger mit einem Studienkolleg Diplom

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Simon03
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Registriert: Do 1. Mai 2025, 17:34

Bearbeitet Bewerbung als Deutscher Staatsbürger mit einem Studienkolleg Diplom

Beitrag von Simon03 »

Ich plane mich für Politikwissenschaft zu bewerben, sobald die Wintersemester-Bewerbungsfrist anfängt. Bei meiner Bewerbung zum letzten Wintersemester hatte ich eine sehr ungemütliche bürokratische Erfahrung gemacht, und ich möchte sicherstellen, dass ich diesmal alle Dokumente bereit habe, vor allem hinsichtlich meines Argentinisches Schul-Diploms.
Wie soll ich mit der Berechnung meiner Durchschnittsnote, also die des Studienkollegs und meines argentinischen Schuldiploms, weitergehen? Ist es ein universitätsinternes Verfahren, muss ich es beglaubigt übersetzen, oder über Hochschulstart machen?
Ebenfalls bitte ich um Info, welche zusätzlichen Dokumente ich bereitstellen soll, Übersetzungen usw.

Vielen Dank und herzliche Grüsse,
Simon.
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Campus Center - AO
Beiträge: 105
Registriert: Do 7. Nov 2024, 13:20

Bearbeitet Re: Bewerbung als Deutscher Staatsbürger mit einem Studienkolleg Diplom

Beitrag von Campus Center - AO »

Guten Tag Simon,

hier finden Sie alle Informationen zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse, die Sie kostenfrei im Bewerbungsportal der Universität Hamburg beantragen können:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hulbildung

Wenn Sie Absolvent eines Studienkollegs in Deutschland sind und ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (FSP), das auch die Note der Hochschulzugangsberechtigung aus dem Heimatland ausweist, haben, müssen Sie diesen Antrag NICHT mehr stellen.

In dem Fall können Sie sich ganz regulär bewerben.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1028805547
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... xamen.html

Vor Aufnahme des Studiums müssen alle Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben (auch mit deutscher Staatsbürgerschaft), ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html - das Zeugnis der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland wird hierzu als Sprachnachweis anerkannt.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
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