Zulassungsvoraussetzung BWL

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Wiebke Bröker
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Registriert: So 4. Mai 2025, 12:58

Bearbeitet Zulassungsvoraussetzung BWL

Beitrag von Wiebke Bröker »

Hallo,

im Bachelorstudiengang BWL heißt es unter Zulassungsvoraussetzungen, dass eine schriftliche Bestätigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, dass sie bzw. er über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügt, erforderlich ist.

Was konkret ist mit der schriftlichen Bestätigung gemeint? Handelt es sich um spezielle Zertifikate? Reicht das Abiturzeugnis, wenn man im Fach Englisch eine gewisse Punktezahl vorlegen kann?

Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüß
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Campus Center - AO
Beiträge: 105
Registriert: Do 7. Nov 2024, 13:20

Bearbeitet Re: Zulassungsvoraussetzung BWL

Beitrag von Campus Center - AO »

Guten Tag Wiebke Bröker,

laut der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der
Fakultät für Betriebswirtschaft bestehen für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.) folgende besondere Zugangsvoraussetzungen:
"Eine schriftliche Bestätigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, dass sie bzw. er über ausrei-
chende Kenntnisse der englischen Sprache verfügt (mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens), um betriebswirtschaftlichen Lehrveranstaltungen folgen,
Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen gegebenen-
falls auch in englischer Sprache absolvieren zu können"
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... bwl-20.pdf)

Die Art der Bestätigung ist nicht näher definiert, eine formlose Erklärung mit Hinweis auf das Abiturzeugnis oder ggfs. ein Zertifikat sollte ausreichen.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
Wiebke Bröker
Beiträge: 2
Registriert: So 4. Mai 2025, 12:58

Re: Zulassungsvoraussetzung BWL

Beitrag von Wiebke Bröker »

Besten Dank für die schnelle Antwort!
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