Frage zu den Bonuspunkten

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Aida
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Registriert: Mi 30. Apr 2025, 09:36

Bearbeitet Frage zu den Bonuspunkten

Beitrag von Aida »

Guten Tag,

ich plane, mich zum Wintersemester 2025/26 für das Zahnmedizinstudium zu bewerben und habe eine Frage zu den Bonuspunkten für nicht EU Studierende.

In der PDF-Datei auf Ihrer Website ist vermerkt, dass man maximal 6 Bonuspunkte für ein Semester an einer deutschen Hochschule mit mindestens 30 ECTS-Punkten erhalten kann.
Derzeit befinde ich mich im ersten Semester des Chemiestudiums an einer deutschen Hochschule und werde voraussichtlich 24 ECTS-Punkte erwerben. Allerdings wird die Note eines Moduls (Praktikum) erst im November bekanntgegeben, sodass ich möglicherweise die vollen 30 ECTS-Punkte nicht nachweisen kann.

Besteht in diesem Fall dennoch die Möglichkeit, Bonuspunkte zu erhalten, oder müssen die 30 ECTS-Punkte vollständig und fristgerecht vorliegen?

Außerdem wollte ich nachfragen, bis zu welchem spätesten Zeitpunkt die Noten eingereicht werden können, da einige Prüfungen im Juli und andere erst im September stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Aida Rashki
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Bearbeitet Re: Frage zu den Bonuspunkten

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Aida Rashki,

ich gehe bei der Beantwortung davon aus, dass Ihre Bewerbung in die Kategorie einer Nicht-EU-Bewerbung fällt.

Innerhalb der Bewerbungsfrist (01.06. – 15.07.) können Sie die Angaben zu den Bonuspunkten direkt selbst in der Bewerbung eintragen. Anschließend findet das Auswahlverfahren für Zahnmedizin statt und die Auswahl erfolgt aus den Angaben in der Bewerbung u.a. zu den Bonuspunkten. Gegen Mitte August werden die Bescheide veröffentlicht. Falls Sie dann eine Zulassung erhalten, müssen Sie sich innerhalb von 7 Tagen an der Universität Hamburg immatrikulieren. Im Rahmen der Immatrikulation müssen Sie die Angaben aus der Bewerbung zur Hochschulzugangsberechtigung und auch die Nachweise für die Bonuspunkte hochladen.

Wenn Sie zum Beispiel in der Bewerbung 6 Bonuspunkte für ein Studium an einer staatlichen deutschen Hochschule mit mindestens 30 Leistungspunkten (ECTS) und der Durchschnittsnote „sehr gut“ gelten machen, müssen Sie spätestens zur Immatrikulation (ca. Mitte August) die „sehr gute“ Durchschnittsnote und auch die 30 ECTS nachweisen. Wenn Sie den Nachweis nicht zur Immatrikulation erbringen können, weil zum Beispiel noch Entscheidungen zu Noten oder Anzahl der ECTS ausstehen bzw. erst im September feststehen, wird die Zulassung wieder zurückgenommen.

Man sollte also die in der Bewerbung angegebenen Bonuspunkten auch sicher spätestens zur Immatrikulation ca. Mitte August nachweisen können, ansonsten wird die Zulassung zurückgenommen. In dem Fall könnten Sie nicht zum WiSe 25/26 mit dem Studium anfangen und müssten noch ein Jahr warten und sich im nächsten Jahr erneut bewerben.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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