Sehr geehrte Frau Schelling,
die Krankenversicherungsnachweis kann ich nachreichen, oder? Wenn schon, bis wann kann ich es tuhen?
Vielen Dank,
Camila Franco
Liebe Frau Franco,
Für die Nachreichung des Krankenversicherungsnachweises gibt es keine feste Frist. Sie sollten diesen aber so schnell wie möglich nachreichen, da Sie keine endgültigen Semesterunterlagen erhalten, so lange der Krankenversicherungsnachweis nicht vorliegt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für die Nachreichung des Krankenversicherungsnachweises gibt es keine feste Frist. Sie sollten diesen aber so schnell wie möglich nachreichen, da Sie keine endgültigen Semesterunterlagen erhalten, so lange der Krankenversicherungsnachweis nicht vorliegt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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