Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich für das kommende Wintersemester 16/17 um einen Studienplatz im Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg beworben. Mein von uni-assist e.V. ermittelter Notendurschnitt der österreichischen Matura, die ich an der österreichischen Handelsakademie in Istanbul erwarb, beträgt 1,6. Wenn ich mir die Numerus clausus-Werte des Studiengangs von letzten Jahren ansehe, liegen diese bei 2,4 bis 2,1, die deutlich weit unter meiner Durchschnittsnote liegen. Ich habe aber trotzdem erstmal eine Absage im Hauptverfahren bekommen.
Ist es üblicherweise so, dass viele der Studienplätze im Hauptverfahren hauptsächlich nicht angenommen werden und viele Bewerber im Nachrückverfahren zugelassen werden, oder habe ich gerade das Pech, dass sich dieses Jahr eine größere Anzahl an Studieninteressierten für den Studiengang beworben haben, die eine bessere Durchschnittsnote haben, als ich? Ich wäre Ihnen für jegliche Aufklärung sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Selin Mirdogan
Ich versuche hier mal vorzugreifen.
Der NC, den man in dieser Liste sieht (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf), ist der Numerus clausus nach Abschluss des Nachrückverfahrens. Dieses Jahr ist doppelter Abiturjahrgang in Schleswig-Holstein, das heißt das doppelt soviele Bewerber da sind wie üblich.
Jedoch scheint es, dass ihre Bewerbung aus Formgründen ausgeschlossen wurde, da kapazitätstechnisch bis zum Abiturdurchschnitt von 2,2 zugelassen wurde.
Der NC, den man in dieser Liste sieht (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf), ist der Numerus clausus nach Abschluss des Nachrückverfahrens. Dieses Jahr ist doppelter Abiturjahrgang in Schleswig-Holstein, das heißt das doppelt soviele Bewerber da sind wie üblich.
Jedoch scheint es, dass ihre Bewerbung aus Formgründen ausgeschlossen wurde, da kapazitätstechnisch bis zum Abiturdurchschnitt von 2,2 zugelassen wurde.
Vielen Dank für Ihre Schnelle Rückmeldung. Ich hab aber dann folgende Frage:
Was für einen Formfehler kann es gegeben haben?
Wieso habe ich eine Bewerbungsbestätigung bekommen, obwohl es angeblich einen Formfehler gab?
Was für einen Formfehler kann es gegeben haben?
Wieso habe ich eine Bewerbungsbestätigung bekommen, obwohl es angeblich einen Formfehler gab?
Haben sie sich nur online beworben?
"[...]Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in
Deutschland erworben haben müssen bis Bewerbungsschluss die erforderlichen Unterlagen
zur Hochschulzugangsberechtigung einreichen. Dafür drucken Sie den ausgefüllten Online-Antrag
aus und fügen die entsprechenden Unterlagen bei. Die Unterlagen müssen bis zum
Bewerbungsschluss (15. Juli) dem Team Bewerbung und Zulassung vorliegen.[...]" (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf)
"[...]Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in
Deutschland erworben haben müssen bis Bewerbungsschluss die erforderlichen Unterlagen
zur Hochschulzugangsberechtigung einreichen. Dafür drucken Sie den ausgefüllten Online-Antrag
aus und fügen die entsprechenden Unterlagen bei. Die Unterlagen müssen bis zum
Bewerbungsschluss (15. Juli) dem Team Bewerbung und Zulassung vorliegen.[...]" (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf)
Dann muss ich passen. Frau Schelling wird ihnen bestimmt eine Antwort geben können bzw. ihre Frage an das entsprechende Team weiterleiten.
Lieber Herr Mirdogan,
Ob Ihre Bewerbung aus Formgründen ausgeschlossen wurde oder ob Sie aus Kapazitätsgründen (noch) keinen Studienplatz erhalten konnten, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen. Wenn Sie in Ihrem Bescheid informiert werden, dass Ihre Bewerbung vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden musste, dann ist die Ablehnung aus formalen Gründen erfolgt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ormal.html Bei einer Ablehnung aus Kapazitätsgründen wird Ihnen im Ablehnungsbescheid mitgeteilt, an welcher Stelle der Rangliste nach Qualifikation (Durchschnittsnote) und an welcher Stelle der Rangliste nach Wartezeit Ihre Bewerbung jeweils geführt wird. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... itaer.html Eine Bewerbungsbestätigung erhalten Sie in jedem Fall, da diese nur bestätigt, dass Sie sich fristgerecht online an der Uni Hamburg beworben haben, nicht aber, dass Ihre Bewerbung formal korrekt ist.
Da der Notengrenzwert, bis zu dem im Studiengang B.Sc. Betriebswirtschaftslehre im Hauptverfahren zum Wintersemester 2016/17 zugelassen wurde, aber in der Tat 2,2 beträgt (vgl. folgende Auflistung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enfach.pdf), gehe ich wie wiinf2016 davon aus, dass es sich bei Ihrer Ablehnung um eine Ablehnung aus Formgründen handelt. Wenn Sie genauer in Erfahrung bringen möchten, warum Ihre Bewerbung abgelehnt wurde, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer über das folgende Kontaktformular an das Team Bewerbung und Zulassung der Uni Hamburg: http://www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ob Ihre Bewerbung aus Formgründen ausgeschlossen wurde oder ob Sie aus Kapazitätsgründen (noch) keinen Studienplatz erhalten konnten, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen. Wenn Sie in Ihrem Bescheid informiert werden, dass Ihre Bewerbung vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden musste, dann ist die Ablehnung aus formalen Gründen erfolgt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ormal.html Bei einer Ablehnung aus Kapazitätsgründen wird Ihnen im Ablehnungsbescheid mitgeteilt, an welcher Stelle der Rangliste nach Qualifikation (Durchschnittsnote) und an welcher Stelle der Rangliste nach Wartezeit Ihre Bewerbung jeweils geführt wird. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... itaer.html Eine Bewerbungsbestätigung erhalten Sie in jedem Fall, da diese nur bestätigt, dass Sie sich fristgerecht online an der Uni Hamburg beworben haben, nicht aber, dass Ihre Bewerbung formal korrekt ist.
Da der Notengrenzwert, bis zu dem im Studiengang B.Sc. Betriebswirtschaftslehre im Hauptverfahren zum Wintersemester 2016/17 zugelassen wurde, aber in der Tat 2,2 beträgt (vgl. folgende Auflistung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enfach.pdf), gehe ich wie wiinf2016 davon aus, dass es sich bei Ihrer Ablehnung um eine Ablehnung aus Formgründen handelt. Wenn Sie genauer in Erfahrung bringen möchten, warum Ihre Bewerbung abgelehnt wurde, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer über das folgende Kontaktformular an das Team Bewerbung und Zulassung der Uni Hamburg: http://www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schilling,
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Meinem Ablehnungsbescheid ist zu entnehmen, dass meine Bewerbung sich im Nachrückverfahren befindet und ich die 39. Position in der Rangliste habe. Von daher bin ich der Meinung, dass es sich in der Ablehnung meiner Zulassung im Hauptverfahren nicht um formale Gründe handelt.
Eine Sache, die ich vielleicht zusätzlich hätte erwähnen sollen, ist, dass ich weder EU-Bürgerin bin noch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (s. meinen ersten Kommentar: "Österreichische Matura der österreichischen Handelsakademie in Istanbul, Türkei") habe. Heißt es nicht, dass für mich ein anderes Wahlverfahren (sogennantes "Punksystem") hätte durchgeführt worden sein müssen?
Jedenfalls habe ich mich an das Team Zulassung und Bewerbung der Uni Hamburg gewendet. Ich bedanke mich trotzdem ganz herzlich bei Ihnen beiden für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Selin Mirdogan
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Meinem Ablehnungsbescheid ist zu entnehmen, dass meine Bewerbung sich im Nachrückverfahren befindet und ich die 39. Position in der Rangliste habe. Von daher bin ich der Meinung, dass es sich in der Ablehnung meiner Zulassung im Hauptverfahren nicht um formale Gründe handelt.
Eine Sache, die ich vielleicht zusätzlich hätte erwähnen sollen, ist, dass ich weder EU-Bürgerin bin noch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (s. meinen ersten Kommentar: "Österreichische Matura der österreichischen Handelsakademie in Istanbul, Türkei") habe. Heißt es nicht, dass für mich ein anderes Wahlverfahren (sogennantes "Punksystem") hätte durchgeführt worden sein müssen?
Jedenfalls habe ich mich an das Team Zulassung und Bewerbung der Uni Hamburg gewendet. Ich bedanke mich trotzdem ganz herzlich bei Ihnen beiden für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Selin Mirdogan
Lieber Herr Mirdogan,
Danke für die zusätzliche Information, das erklärt Ihre Ablehnung aus Kapazitätsgründen in der Tat. Ich war davon ausgegangen, dass Sie sich mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus der EU beworben haben.
Für Bewerber/innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus Nicht-EU-Staaten gilt ein anderen Auswahlverfahren, in dem nicht nur die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung eine Rolle spielt, sondern auch zusätzliche Bonuspunkte erworben werden können - ausgewählt wird nach einem Punktewert, der sich aus der (umgerechneten) Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und ggf. weiteren Bonuspunkten zusammensetzt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... cht-eu.pdf
Daher ist der Auswahlwert von 2,2, der in meiner vorherigen Antwort genannt wurde, für das Auswahlverfahren,in dem Sie teilnehmen, nicht ausschlaggebend, ebenso sind die NC-Werte in dieser Übersicht keine Orientierungswerte für Sie. Was für Sie ausschlaggebend ist, ist der Wert von 29 Punkten, der für das Wintersemester 2016/17 der Grenzwert für die Zulassung für Nicht-EU-Bewerber/innen im Hauptverfahren war: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf Mit einer Durchschnittsnote von 1,6 haben Sie (vgl. das oben verlinkte Dokument zum Bonuspunktesystem) zunächst nur einen Punktwert von 24 Punkten, d.h. wenn Sie keine weiteren Nachweise zum Erwerb von Bonuspunkten eingereicht haben, erklärt dies Ihre Ablehnung. Bei einer Ablehnung aus Kapazitätsgründen ist es möglich, dass Sie im Nachrückverfahren noch einen Platz erhalten, wenn erfolgreiche Bewerber/innen ihren Studienplatz nicht annehmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Danke für die zusätzliche Information, das erklärt Ihre Ablehnung aus Kapazitätsgründen in der Tat. Ich war davon ausgegangen, dass Sie sich mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus der EU beworben haben.
Für Bewerber/innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus Nicht-EU-Staaten gilt ein anderen Auswahlverfahren, in dem nicht nur die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung eine Rolle spielt, sondern auch zusätzliche Bonuspunkte erworben werden können - ausgewählt wird nach einem Punktewert, der sich aus der (umgerechneten) Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und ggf. weiteren Bonuspunkten zusammensetzt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... cht-eu.pdf
Daher ist der Auswahlwert von 2,2, der in meiner vorherigen Antwort genannt wurde, für das Auswahlverfahren,in dem Sie teilnehmen, nicht ausschlaggebend, ebenso sind die NC-Werte in dieser Übersicht keine Orientierungswerte für Sie. Was für Sie ausschlaggebend ist, ist der Wert von 29 Punkten, der für das Wintersemester 2016/17 der Grenzwert für die Zulassung für Nicht-EU-Bewerber/innen im Hauptverfahren war: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf Mit einer Durchschnittsnote von 1,6 haben Sie (vgl. das oben verlinkte Dokument zum Bonuspunktesystem) zunächst nur einen Punktwert von 24 Punkten, d.h. wenn Sie keine weiteren Nachweise zum Erwerb von Bonuspunkten eingereicht haben, erklärt dies Ihre Ablehnung. Bei einer Ablehnung aus Kapazitätsgründen ist es möglich, dass Sie im Nachrückverfahren noch einen Platz erhalten, wenn erfolgreiche Bewerber/innen ihren Studienplatz nicht annehmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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