Ich bewerbe mich für den Masterstudiengang AWG und werde beim "Sonderabschnitt - Erweiterte Angaben zur HZB" aufgefordert eine Note der Feststellungsprüfung sowie eine Note der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (VPD oder Bescheinigung des Studienkollegs) anzugeben.
Meine HZB habe ich in Deutschland erworben und habe das im Bewerbungsverlauf auch angegeben. Ich kann die beiden Felder nicht frei lassen, da das System verlangt, dass dort etwas drin steht. Habe ich im vorherigen Bewerbungsprozess etwas falsches angegeben oder kann ich in den Feldern einfach jeweils 0,0 angeben?
Vorgangsnummer
Lieber janisloesing,
ich habe in Ihre Bewerbung reingeschaut. Sie haben bei "Art der Hochschulzugangsberechtigung" Studienkolleg angegeben, daher wird im späteren Verlauf danach gefragt. Ändern Sie einfach diesen Eintrag, dann sollte es ganz normal klappen.
ich habe in Ihre Bewerbung reingeschaut. Sie haben bei "Art der Hochschulzugangsberechtigung" Studienkolleg angegeben, daher wird im späteren Verlauf danach gefragt. Ändern Sie einfach diesen Eintrag, dann sollte es ganz normal klappen.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
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Danke für die Antwort.
Was müsste ich denn da angeben, wenn ich mein Voll-Abitur an einem Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung gemacht habe?
Was müsste ich denn da angeben, wenn ich mein Voll-Abitur an einem Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung gemacht habe?
Wählen Sie einfach "sonstige Studienberechtigung (aHR)".
Da es um eine Masterbewerbung geht, sind die Details zur HZB nicht relevant sondern werden nur aus statistischen Zwecken erhoben.
Da es um eine Masterbewerbung geht, sind die Details zur HZB nicht relevant sondern werden nur aus statistischen Zwecken erhoben.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
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Referat 30 - Beratung und Administration
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