Hallo,
ich bin Altabiturientin und schließe Ende dieses Semesters meinen Bachelorabschluss ab. Ich möchte mich zum kommenden Wintersemester an der Uni Hamburg für ein Studium der Rechtswissenschaft bewerben. Nun frage ich mich: Gilt für mich die Bewerbungsfrist für Altabiturienten oder die reguläre Frist für Neuabiturienten?
Da das Land Hamburg nicht zwischen Erst- und Zweitstudium unterscheidet – ist für mich dann trotzdem die frühere Frist einzuhalten, oder kann ich mich wie die Neuabiturienten bis zum späteren Termin bewerben (über Hochschulstart & entsprechend STiNE)?
Vielen Dank im Voraus!