Hallo Alle,
ich möchte mich gerne für den Studiengang Psychologie B.A. zum Wintersemester 2025/26 bewerben. Mein Abischnitt beträgt 2,2, jedoch habe ich meinen Bachelor in Sozialer Arbeit mit 1,2 abgeschlossen. Deshalb wollte ich mich mit diesem Abschluss auf Psychologie bewerben. Nun meine Frage: Reicht es, wenn ich mein Bachelorzeugnis einreiche, oder wird mein Abizeugnis über Hochschulstart mit einberechnet?
Danke im Voraus und LG,
Janira
Liebe Janira,
das Bachelor-Zeugnis wird als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung anerkannt:
Es reicht also, wenn Sie dies als Hochschulzugangsberechtigung angeben.
das Bachelor-Zeugnis wird als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung anerkannt:
(siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html )Wer ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Es reicht also, wenn Sie dies als Hochschulzugangsberechtigung angeben.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de