Hallo,
ich möchte mich auf den Master klinische Psychologie bewerben und benötige einen Englisch B2 Nachweis. Ich habe bis zur zehnten Klasse englisch belegt, es aber in der Oberstufe abgelegt.
Auf der Webseite steht: "Die Kenntnisse sind im Rahmen der Einschreibung durch eine deutsche
Hochschulzugangsberechtigung, einen Abschluss an einer Allgemeinbildenden oder beruflichen
Schule (mindestens 5 Jahre Schulunterricht im Fach Englisch) [...] nachzuweisen"
Bedeutet das, dass mein deutsches Abitur ausreicht? Oder sollte ich Schulzeugnisse mit 5 Jahren Englisch-Unterricht nachweisen?
Danke, Fechner
Hallo Fechner,
wenn die erforderlichen 5 Jahre auf Ihrem Abiturzeugnis ausgewiesen sind, ist dieses als Nachweis ausreichend.
Mit besten Grüßen,
BK
wenn die erforderlichen 5 Jahre auf Ihrem Abiturzeugnis ausgewiesen sind, ist dieses als Nachweis ausreichend.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo,
ich wollte fragen, ob das auch der Fall ist, wenn auf dem Abiturzeugnis statt B2 B1+ als Sprachniveau vermerkt ist, aber trotzdem 5 Jahre Englisch belegt wurde?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Liebe Grüße
ich wollte fragen, ob das auch der Fall ist, wenn auf dem Abiturzeugnis statt B2 B1+ als Sprachniveau vermerkt ist, aber trotzdem 5 Jahre Englisch belegt wurde?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Liebe Grüße
Campus-Center - BK hat geschrieben: ↑Mo 19. Mai 2025, 09:19 Hallo Fechner,
wenn die erforderlichen 5 Jahre auf Ihrem Abiturzeugnis ausgewiesen sind, ist dieses als Nachweis ausreichend.
Mit besten Grüßen,
BK
Hallo petrah,
ja, das ist ausreichend.
Beste Grüße,
BK
ja, das ist ausreichend.
Beste Grüße,
BK
Beratung und Administration
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