Bearbeitet Anfrage zur Bewerbung Medienwissenschaften zum Wintersemester 2025
Sehr geehrte Damen & Herren,

ich plane, mich zum Wintersemester 2025 für den Studiengang Medienwissenschaften an der Universität Hamburg zu bewerben. Mein Abitur habe ich im Jahr 2021 mit einem Durchschnitt von 3,0 abgeschlossen. Außerdem habe ich 2021 eine Ausbildung zur Kauffrau für Marketingkommunikation angefangen und diese bereits zu Beginn des Jahres 2025 erfolgreich abgeschlossen.
In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:
1. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit bzw. wie sicher ist es, mit meinem Profil einen Studienplatz in Medienwissenschaften zum genannten Semester zu erhalten?
2. Ist es korrekt, dass ich seit meinem Abitur 2021, 8 Wartesemester gesammelt habe oder wird die Zeit meiner Ausbildung nicht vollständig als Wartezeit angerechnet? Beziehungsweise gelten hier während der Ausbildung besondere Regelungen was meine Wartesemester betrifft?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu nähere Informationen geben könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Luna Kock
Re: Anfrage zur Bewerbung Medienwissenschaften zum Wintersemester 2025
Liebe Luna Mare ,

1) Da das Campus-Center Forum ein öffentliches Forum ist, würde ich dringend davon abraten, private E-Mail-Adressen oder Telefonnummern zu veröffentliche. Ich habe diese aus Ihrem Beitrag entfernt.

2) "Außerdem habe ich 2021 eine Ausbildung zur Kauffrau für Marketingkommunikation angefangen und diese bereits zu Beginn des Jahres 2025 erfolgreich abgeschlossen.

Ihre Ausbildung ist für eine Bewerbung bzw. die Zulassungschancen irrelevant, da Ausbildungen, Praktika, Erwerbsarbeit, FSJ etc. keine Auswahlkriterien für die Studienplatzvergabe sind.

Bitte lesen Sie sich die Informationen zum Auswahlverfahren auf unserer Webseite durch: www.uni-hamburg.de.

Die Studienplätze für das erste Fachsemester der grundständigen Studiengänge (Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge) der Universität Hamburg werden primär über die Rangliste nach Leistung (hier zählt nur die Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)) und die Rangliste nach Wartezeit (hier zählt nur die Anzahl der Wartesemester) vergeben.

Ausnahmen:
  • ZV-Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie), die von der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) vergeben werden
  • Bewerbungen in der Nicht-EU-Quote, die eigenen Auswahlkriterien hat
  • der B.Sc. Psychologie, der in der Rangliste nach Leistung eine speziellen Psychologie-Eignungstest zusätzlich zur HZB-Note berücksichtigt
3) "Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit bzw. wie sicher ist es, mit meinem Profil einen Studienplatz in Medienwissenschaften zum genannten Semester zu erhalten?"

Auch uns als Universität Hamburg liegen keine besonderen Informationsquellen zur Prognose von Zulassungschancen vor.
Die einzige Quelle für Prognosen sind die Grenzwerte (i.e. die Note bzw. Wartzeit der letzten zugelassen Person) aus den vergangenen Bewerbungsverfahren: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf.

Mit einer HZB-Note von 3,0 sind die Zulassungschancen für den Studiengang "Medienwissenschaft / B.A." äußerst gering, da der Grenzwert der letzten 6 Jahre immer zwischen 1,4 und 1,6 lag. Schwankungen sind, wie Sie an den Werten dieses und anderer Studiengänge sehen, zwar möglich, jedoch ist nicht zu erwarten, dass eine solch drastische Verschiebung stattfindet.

4) "Ist es korrekt, dass ich seit meinem Abitur 2021, 8 Wartesemester gesammelt habe oder wird die Zeit meiner Ausbildung nicht vollständig als Wartezeit angerechnet? Beziehungsweise gelten hier während der Ausbildung besondere Regelungen was meine Wartesemester betrifft?"

Als Wartesemester zählen alle vollständigen Halbjahre (01.04. bis 30.09. und 01.10. bis 31.03.), die nach dem Erwerb der HZB (Datum auf dem Zeugnis) und vor dem Semester, für das Sie sich bewerben, liegen und in denen keine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule vorlag.

Ausbildungen sind bei der Berechnung der Wartesemester irrelevant, da nur Semester, in denen eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule vorlag, „wartezeitschädlich” sind. Wenn Sie nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, ist es in diesem Kontext also irrelevant, was Sie getan haben. Ob Sie eine Ausbildung, ein FSJ, Praktika o. ä. absolviert haben, spielt für die Berechnung der Wartezeit keine Rolle. Der einzige Status, der etwas an der Anzahl der Wartesemester ändert, wäre die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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