Bearbeitet Umrechnung Niederländischer Note
Meinen Bachelor werde ich ca. Ende Juni an der University of Groningen in den Niederlanden abgeschlossen haben. Bezüglich der Umrechnung der Abschlussnote, bzw. meiner jetzigen Durchschnittsnote im Transcript of Records, bin ich mir unsicher was ich angeben soll, da nach meiner Erfahrung die niederländische Note von einigen deutschen Universitäten auf verschiedene Art und Weise umgerechnet wird.

Daher die Frage, was für die Uni Hamburg gilt? Gibt es einen offiziellen Weg worüber die Umrechnung geschehen soll oder reicht eine eigenständige Umrechnung nach einer bestimmten Formel?
Re: Umrechnung Niederländischer Note
Liebe ma.ni.2004,

1) "Daher die Frage, was für die Uni Hamburg gilt?"

Es gibt diesbezüglich keine universitätsweiten Regelung.

Die Anerkennung von ausländischen Studienabschlüssen und somit auch eine eventuell erforderliche Umrechnung der Noten ins deutsche Notensystem erfolgt durch den für den fraglichen Master zuständigen Fachbereich (Ausnahme: M.Sc. Innovation, Business and Sustainability (MIBAS)).

2) Es ist wichtig zu verstehen, dass die einzelnen Fachbereiche, Institute und Fakultäten der Universität Hamburg bzw. andere Institutionen für die Zulassungsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und das Bewerbungsverfahren für ihre Masterstudiengänge verantwortlich sind.
Daher unterscheiden sich die Zulassungsvoraussetzungen, die Auswahlkriterien, die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und die praktischen Schritte im Bewerbungsverfahren, je nachdem, für welchen spezifischen Masterstudiengang Sie sich bewerben möchten.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die spezifischen Bewerbungsinformationen für den Masterstudiengang, für den Sie sich bewerben möchten, gelesen haben: https://www.uni-hamburg.de/liste-master.
Sollten Sie Fragen zu den Informationen bzw. Vorgaben in den studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen haben, nutzen Sie bitte die Kontaktinformationen des zuständigen Team bzw. der zuständigen Personen am Fachbereich auf der letzten Seite der Bewerbungsinformationen .

Bitte stellen auch sicher, dass Sie die allgemeinen Bewerbungsinformationen des laufenden Bewerbungsverfahrens vollständig gelesen und verstanden haben: https://www.uni-hamburg.de/info-master.

3) Für die meisten Masterstudiengänge erfolgt die Anerkennung bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit und Notenumrechnung im Rahmen des regulären Bewerbungsverfahrens.

Sollten besondere Schritte (z.B. ein gesondertes Prüfverfahren) für Personen mit ausländischen Studienabschlüssen erforderlich sein, so wird dies explizit in den Bewerbungsinformationen des jeweiligen Masters erläutert.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wie das für den Studiengang zuständige Team am Fachbereich mit Ihrem ausländischen Studienabschluss umgehen wird bzw. welche ins deutsche Notensystem umgerechnete Note im Verfahren für Sie angesetzt wird, wenden Sie sich bitte an das Team.

Wenn Sie sich mit einem ausländischen Studiengang bewerben und nicht bereits über eine offizielle Notenumrechnung ins deutsche Notensystem verfügen, dann geben Sie in der Online-Bewerbung über STiNE bitte die Note "9,9" (i.e. "keine Angabe") an. Bitte befolgen Sie unbedingt die Vorgaben für den jeweiligen Master bezüglich der Bewerbung mit ausländischen Studienabschlüssen. Die Notenumrechnung erfolgt dann im Rahmen der Prüfung Ihres ausländischen Studiengangs. Die vom Fachbereich nach positiver Prüfung festgelegte umgerechnete Note wird dann im Verfahren als Note verwendet.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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