Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich grade am Ende meines Geschichts- und Kulturwissenschaftsstudium an der HU Berlin.Ich möchte mich für das kommende Wintersemester an der Uni Hamburg auf den Master Politikwissenschaft bewerben.
In meinem Studium hatte ich einige Seminare, die in politik- bzw. sozialwissenschaftlichen Feldern waren und habe darüber hinaus andere Seminare im überfachlichen Wahlpflichtbereich gewählt, um mich damit auf einen Politikmaster zu bewerben.
In der Leistungsübersicht der Uni sind einige davon namentlich aufgelistet, aber nicht alle.
Kann ich die anderen Seminare, die ich brauche, um zu belegen, dass ich genug ECTS in politikwissenschaftlichen Feldern anderweitig nachweisen, durch die Modulscheine o.Ä., oder muss es über den Leistungsspiegel erfolgen?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe* berlinhamburg,
1) Es ist wichtig zu verstehen, dass die einzelnen Fachbereiche, Institute und Fakultäten der Universität Hamburg bzw. andere Institutionen für die Zulassungsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und das Bewerbungsverfahren für ihre Masterstudiengänge verantwortlich sind. Daher unterscheiden sich die Zulassungsvoraussetzungen, die Auswahlkriterien, die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und die praktischen Schritte im Bewerbungsverfahren, je nachdem, für welchen spezifischen Masterstudiengang Sie sich bewerben möchten.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen für den Masterstudiengang, für den Sie sich bewerben möchten, vollständig gelesen und verstanden haben: https://www.uni-hamburg.de/liste-master.
Sollten Sie nach dem Lesen dieser studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen noch Fragen zum Studiengang, den Zugangsvoraussetzungen, den Auswahlkriterien, den Bewerbungsunterlagen etc. haben oder sollten Ihnen einzelne Informationen in diesem Dokument unklar sein, nutzen Sie bitte die auf der letzten Seite der studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen verfügbaren Kontaktinformationen der für diesen Studiengang zuständigen Person bzw. des zuständigen Teams. Vielen Dank.
Bitte vergewissern Sie sich auch, dass Sie die allgemeinen Bewerbungsinformationen des aktuellen Bewerbungsverfahrens vollständig gelesen und verstanden haben: https://www.uni-hamburg.de/info-master. Vielen Dank.
2) Sie beziehen sich auf die folgende Zugangsvoraussetzung:
"Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Politikwissenschaft oder in
einem Studiengang mit politikwissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Schwer-
punkten. Dies bedeutet, dass mindestens 45 Leistungspunkte/ECTS in politik-/ sozial-
wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen erworben worden sein müssen."
Sie haben keinen Hochschulabschluss im Fach Politikwissenschaft. Sie können diese Zugangsvoraussetzung folglich nur dann erfüllen, wenn Sie eine Studiengang studiert haben (bzw. aktuell studieren) und im Rahmen dieses Studiengangs "mindestens 45 Leistungspunkte/ECTS in politik-/ sozialwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen" erworben haben.
Die Einordnung eines Studiengangs als "Studiengang mit politikwissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Schwerpunkten" ist also an das Kriterium "mindestens 45 Leistungspunkte/ECTS in politik-/ sozialwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen" gebunden.
3) "In der Leistungsübersicht der Uni sind einige davon namentlich aufgelistet, aber nicht alle."
Das ist etwas verwirrend. Ein Bachelorstudium umfasst in der Regel 180 ECTS-Punkte. Ich weiß nicht genau, was es bedeutet, dass Lehrveranstaltungen nicht aufgelistet sind. Sie sollten in jedem Fall ein Dokument von Ihrer Universität erhalten können, in dem alle Lehrveranstaltungen und Module dokumentiert sind, die Teil Ihres Bachelorstudiums waren, d. h. die Teil der 180 Leistungspunkte Ihres Bachelorstudiums sind.
Sofern dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, nutzen Sie bitte die auf der letzten Seite der studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen verfügbaren Kontaktinformationen der für den Master zuständigen Person bzw. des zuständigen Teams und erfragen Sie, ob und welche anderen Nachweismöglichkeiten es gibt.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Es ist wichtig zu verstehen, dass die einzelnen Fachbereiche, Institute und Fakultäten der Universität Hamburg bzw. andere Institutionen für die Zulassungsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und das Bewerbungsverfahren für ihre Masterstudiengänge verantwortlich sind. Daher unterscheiden sich die Zulassungsvoraussetzungen, die Auswahlkriterien, die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und die praktischen Schritte im Bewerbungsverfahren, je nachdem, für welchen spezifischen Masterstudiengang Sie sich bewerben möchten.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen für den Masterstudiengang, für den Sie sich bewerben möchten, vollständig gelesen und verstanden haben: https://www.uni-hamburg.de/liste-master.
Sollten Sie nach dem Lesen dieser studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen noch Fragen zum Studiengang, den Zugangsvoraussetzungen, den Auswahlkriterien, den Bewerbungsunterlagen etc. haben oder sollten Ihnen einzelne Informationen in diesem Dokument unklar sein, nutzen Sie bitte die auf der letzten Seite der studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen verfügbaren Kontaktinformationen der für diesen Studiengang zuständigen Person bzw. des zuständigen Teams. Vielen Dank.
Bitte vergewissern Sie sich auch, dass Sie die allgemeinen Bewerbungsinformationen des aktuellen Bewerbungsverfahrens vollständig gelesen und verstanden haben: https://www.uni-hamburg.de/info-master. Vielen Dank.
2) Sie beziehen sich auf die folgende Zugangsvoraussetzung:
"Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Politikwissenschaft oder in
einem Studiengang mit politikwissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Schwer-
punkten. Dies bedeutet, dass mindestens 45 Leistungspunkte/ECTS in politik-/ sozial-
wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen erworben worden sein müssen."
Sie haben keinen Hochschulabschluss im Fach Politikwissenschaft. Sie können diese Zugangsvoraussetzung folglich nur dann erfüllen, wenn Sie eine Studiengang studiert haben (bzw. aktuell studieren) und im Rahmen dieses Studiengangs "mindestens 45 Leistungspunkte/ECTS in politik-/ sozialwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen" erworben haben.
Die Einordnung eines Studiengangs als "Studiengang mit politikwissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Schwerpunkten" ist also an das Kriterium "mindestens 45 Leistungspunkte/ECTS in politik-/ sozialwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen" gebunden.
3) "In der Leistungsübersicht der Uni sind einige davon namentlich aufgelistet, aber nicht alle."
Das ist etwas verwirrend. Ein Bachelorstudium umfasst in der Regel 180 ECTS-Punkte. Ich weiß nicht genau, was es bedeutet, dass Lehrveranstaltungen nicht aufgelistet sind. Sie sollten in jedem Fall ein Dokument von Ihrer Universität erhalten können, in dem alle Lehrveranstaltungen und Module dokumentiert sind, die Teil Ihres Bachelorstudiums waren, d. h. die Teil der 180 Leistungspunkte Ihres Bachelorstudiums sind.
Sofern dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, nutzen Sie bitte die auf der letzten Seite der studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen verfügbaren Kontaktinformationen der für den Master zuständigen Person bzw. des zuständigen Teams und erfragen Sie, ob und welche anderen Nachweismöglichkeiten es gibt.
Liebe Grüße
Thomas Walter