Bearbeitet Frage zu Zulassungsunterlagen und Fristen für deren Abgabe
Guten Tag,

ich möchte mich gerne für kommendes Wintersemester für das Studium Bewegungswissenschaften bewerben. Allerdings brauche ich dafür einige Nachweise wie z.B. den Nachweis eines Erste Hilfe Kurses. Jetzt ist meine Situation leider, dass ich gerade im Ausland bin und mich auch von hier aus bewerben werde, was allerdings auch bedeutet, dass ich diese besonderen Unterlagen nicht vollständig mit einreichen kann. Kann ich mich dann überhaupt erfolgreich bewerben oder muss man diese Unterlagen überhaupt erst nach der Bewerbung einreichen? Das habe ich leider noch nicht ganz verstanden.

Ich freue mich sehr über eine Antwort!
Viele Grüße,
Annika
Re: Frage zu Zulassungsunterlagen und Fristen für deren Abgabe
Liebe Annika,

bitte lesen Sie sich die einschlägigen Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang "B.Sc. Bewegungswissenschaft" durch:
Besondere Zugangsvoraussetzungen

1. Bachelorstudiengang Bewegungswissenschaft (Haupt- und Nebenfach) und Bachelor-
Teilstudiengang „Sport“ innerhalb der Lehramtsstudiengänge
(1) Für das Studium des Bachelor-Teilstudiengangs „Sport“ innerhalb der Lehramtsstudien-
gänge Lehramt an Grundschulen (LAGS), Lehramt für die Sekundarstufe I und II (LASek),
Lehramt an berufsbildenden Schulen (LAB),Lehramt für Sonderpädagogik mit der Profil
bildung Grundschule (LASG) und Lehramt für Sonderpädagogik mit der Profilbildung
Sekundarstufe (LAS-Sek) sowie für den Bachelorstudiengang Bewegungswissenschaft der
Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft und das Nebenfach Bewegungs-
wissenschaft im Rahmen der B.A.-Studiengänge aller Fakultäten bestehen folgende
Zugangsvoraussetzungen:
a) Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung,
b) eine ärztliche Bescheinigung, dass die Bewerberin oder der Bewerber sporttauglich ist,
c) Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe),
d) Nachweis der Schwimmfähigkeit (Deutsches Schwimmabzeichen in Gold (DSA)).

Die Nachweise a)-d) sind zur Immatrikulation in Kopie vorzulegen. Der Nachweis b) darf
nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Als Stichtag gilt der Beginn der Bewerbungsfrist
(01.06. eines jeden Jahres) zum Studiengang.

Die Nachweise c)-d) werden bei den folgenden Bewerberinnen und Bewerbern nicht
gefordert:
1) Studienortwechslerinnen und -wechsler unabhängig von der Herkunft mit erfolg-
reichem Studienverlauf in einem sport- oder bewegungswissenschaftlichen
Studiengang,
2) Studiengangwechslerinnen und -wechsler innerhalb der Studiengänge Sport und
Bewegungswissenschaft am Institut für Bewegungswissenschaft der Universität
Hamburg,
3) Bewerberinnen und Bewerber auf ein Zweitstudium mit erfolgreichem Studien-
verlauf in einem bewegungswissenschaftlichen Erststudium,
4) Studierende in von der Universität anerkannten Austauschprogrammen.

Über die Vergleichbarkeit der Nachweise c)-d) entscheiden die Institutionen, die diese
Bescheinigungen grundsätzlich ausstellen.
In diesen Fällen sind Äquivalenzbescheini-
gungen der ausstellenden Institutionen nach Nachweis bei der Immatrikulation vorzu-
legen. Die Befreiung von den Nachweisen c)-d) stellt die jeweils beauftragte Person fest.

(2) Für den Studiengang Bewegungswissenschaft besteht darüber hinaus folgende Zugangs-
voraussetzung:
Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens, die durch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung, einen
Abschluss an einer Allgemeinbildenden oder beruflichen Schule (mindestens 5 Jahre Schul
unterricht im Fach Englisch) oder durch internationale Sprachnachweise für die Stufe B2
(Cambridge First Certificate of English A oder B, IELTS 5.5 oder höher, TOEFL: paper based
mind. 550 Punkte, internet-based mind. 70 Punkte, UNIcert II nachzuweisen sind. Der
Sprachnachweis entfällt bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache Englisch
ist – hierfür müssen diese zur Immatrikulation eine schriftliche Erklärung beifügen, mit der
sie versichern, dass Englisch ihre Muttersprache ist – und bei Vorliegen eines ersten berufs-
qualifizierenden Hochschulabschlusses in einem englischsprachigen Studiengang.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -pb-29.pdf)
2) "..."dass ich gerade im Ausland bin und..."

Wenn Sie die Nachweise nicht bei den entsprechenden deutschen Institutionen erwerben können, müssten Sie bitte prüfen, ob und wie Sie diese im Ausland erwerben und von den zuständigen deutschen Institutionen, die diese Nachweise regulär ausstellen, als gleichwertig bescheinigen lassen können (siehe Hervorhebung oben).

Liebe Grüße
Thomas Walter
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