Sehr geehrte Damen und Herren,
für Lehramtsbewerbende steht für die Masterimmatrikulation auf Ihrer Website geschrieben:
"Als Nachweise hierzu dienen für interne Bewerber:innen der Leistungskontoausdruck sowie die Bestätigung der Zulassung zum Abschlussmodul (Ihre STiNE-Systemnachricht vom ZPLA über die Zulassung zum Abschlussmodul mit Angabe des Abgabedatums)."
Reicht für den Leistungskontoausdruck einfach ein PDF? Und zudem habe ich meine Bachelorarbeit von einer anderen Uni anrechnen lassen, sodass ich von der Uni HH keine keine Nachricht für die Zulassung zum Abschlussmodul habe. Reicht ein Screenshot der Email vom Prüfungsmanagement, dass die Bachelorarbeit anerkannt wurde? Sie ist eigentlich bereits in meinem Leistungskonto verbucht...
Außerdem wollte ich fragen, ob das reguläre Master-Bewerbungsportal für mich richtig ist? Ich habe bereits ein Masterstudium absolviert und dies natürlich auch im Studienverlauf angegeben.
Liebe Grüße
Hanna
Liebe Hanna,
1) "Reicht für den Leistungskontoausdruck einfach ein PDF?"
Ja.
2) "Reicht ein Screenshot der Email vom Prüfungsmanagement, dass die Bachelorarbeit anerkannt wurde?"
Ja. Alternativ würde auch ein Ausdruck des Leistungskontos als Nachweis für die Zugangsvoraussetzung „Anmeldung der Bachelorarbeit” ausreichen, sofern darin das Abschlussmodul mit der Bachelorarbeit als absolviert aufgeführt ist. Ein absolviertes Abschlussmodul belegt zweifelsfrei, dass eine Anmeldung der Bachelorarbeit stattgefunden hat bzw. dass der geforderte Mindeststand (die Bachelorarbeit muss zumindest schon angemeldet sein) erreicht ist.
3) "Außerdem wollte ich fragen, ob das reguläre Master-Bewerbungsportal für mich richtig ist?"
Ja, alle Lehramtsmasterbewerbungen (siehe www.uni-hamburg.de/la-master) erfolgen über STiNE (STiNE-Account -> "Online-Bewerbung").
In diesem Kontext ist es also irrelevant, welche anderen Studiengänge Sie bereits studiert oder abgeschlossen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) "Reicht für den Leistungskontoausdruck einfach ein PDF?"
Ja.
2) "Reicht ein Screenshot der Email vom Prüfungsmanagement, dass die Bachelorarbeit anerkannt wurde?"
Ja. Alternativ würde auch ein Ausdruck des Leistungskontos als Nachweis für die Zugangsvoraussetzung „Anmeldung der Bachelorarbeit” ausreichen, sofern darin das Abschlussmodul mit der Bachelorarbeit als absolviert aufgeführt ist. Ein absolviertes Abschlussmodul belegt zweifelsfrei, dass eine Anmeldung der Bachelorarbeit stattgefunden hat bzw. dass der geforderte Mindeststand (die Bachelorarbeit muss zumindest schon angemeldet sein) erreicht ist.
3) "Außerdem wollte ich fragen, ob das reguläre Master-Bewerbungsportal für mich richtig ist?"
Ja, alle Lehramtsmasterbewerbungen (siehe www.uni-hamburg.de/la-master) erfolgen über STiNE (STiNE-Account -> "Online-Bewerbung").
In diesem Kontext ist es also irrelevant, welche anderen Studiengänge Sie bereits studiert oder abgeschlossen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter