Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich würde gerne mein Antrag von Doppelstudium abschließen aber darf ich mich nach einem Punkt, der für mich unklar ist, erkundigen?
Ich studiere zurzeit den Masterstudiengang, Grundzüge des deutschen Rechts, an der Philipps Universität Marburg, und befinde mich in der Vobereitungsphase meiner Masterarbeit. Auch wenn ich in der letzten Etappe meines Studiums bin,beabsichtige ich, einen anderen Masterstudiengang, der deutsches Recht LL.M. ist, an der Universität Hamburg aufzunehmen. Anscheinend kann ich frühestmöglich im August meine Masterarbeit abgeben.Unter der Berücksichtigung der Bewertung und Verteidigung meiner Masterarbeit muss ich mich für das Wintersemester 2025-2026 an der Philipps Universität Marburg immatrikulieren lassen. 
Die einschlägigen Absätze, die ich auf der Webseit der Universität Hamburg herausgefunden habe, sind folgendermaßen:
1- Die Möglichkeit der ordnungsgemäßen Durchführung beider Studiengänge (Einhaltung von Fristen, überschneidungsfreies Studium etc.) muss durch entsprechende Bestätigungen der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen) belegt werden.
2-Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen).
Die angeforderte Bescheinigung wurde bereits von meiner Universität ausgestellt. Meine Frage ist, ob ich unter der Berücksichtigung beider Absätze noch eine andere Genehmigung, die ich von der Universität Hamburg einholen muss, benötige, oder eine, die ich schon bekommen habe, reicht aus, um die Bewerbungsunterlagen hochzuladen. Je nachdem, ob ich zweite Bescheinigung bezüglich der Durchführbarkeit beider Studiengänge einreichen muss, wie ich die kriegen kann. Mit wem muss ich in Kontakt an der Universität Hamburg treten.  
Ich bedanke mich im Voraus bei Ihnen für Ihre Rückmeldung. 
Mit freundlichen Grüßen 
Muzaffer Potoglu
    				
    				
    				
    				
    				
    				
    				
    				    					    				
    				    			Hallo Muzaffer,
wenn Sie im Wintersemester 25/26 noch an Ihrer Hochschule immatrikuliert sein müssen, müssen Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung an der Uni Hamburg einen Antrag auf Doppelstudium stellen. Hierbei sind die Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen) einzureichen.
Wenden Sie sich hierfür direkt an die Fakultät Rechtswissenschaft.
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... eiter.html
Mit besten Grüßen,
BK
    				
    				
    				
    				
    				
    				
    				
    				    					wenn Sie im Wintersemester 25/26 noch an Ihrer Hochschule immatrikuliert sein müssen, müssen Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung an der Uni Hamburg einen Antrag auf Doppelstudium stellen. Hierbei sind die Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen) einzureichen.
Wenden Sie sich hierfür direkt an die Fakultät Rechtswissenschaft.
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... eiter.html
Mit besten Grüßen,
BK
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