Bearbeitet Immatrikulationsfrist: Abschlusszeugnis des vorherigen Hochschulabschlusses liegt erst im September vor
Hallo, ich möchte mich für einen Bachelor-Studiengang an der Universität Hamburg bewerben, der über das Online-Verfahren abgewickelt wird. Mein endgültiges Zeugnis meines vorherigen Hochschulabschlusses werde ich voraussichtlich jedoch erst im September erhalten, also nach dem regulären Bewerbungszeitraum und möglicherweise auch nach dem Versand der Zulassungsbescheide.
In der Bewerbungsinformation steht, dass man sich nach Erhalt des Zulassungsbescheids innerhalb von 7 Tagen immatrikulieren muss und dass diese Frist nicht verlängert werden kann.
Gibt es eine Möglichkeit, sich auch ohne das endgültige Abschlusszeugnis zunächst zu immatrikulieren und dieses danach nachzureichen, wenn eine vorläufige Note angegeben wird? Oder stellt das verspätete Zeugnis ein Ausschlusskriterium dar?

Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.
Re: Immatrikulationsfrist: Abschlusszeugnis des vorherigen Hochschulabschlusses liegt erst im September vor
Hallo Liv302,

eine Frage vorab: möchten Sie sich mit der Note des Bachelorzeugnisses für den Bachelorstudiengang an der Uni Hamburg bewerben?

Sollte meine Annahme richtig sein, muss der Abschluss bis Ende der Bewerbungsfrist (15.7.) erworben worden sein. Als Nachweis Ihres abgeschlossenen Studiums müssen Sie daher, sofern das Zeugnis noch nicht vorliegt, einen gesonderten Nachweis Ihrer Hochschule zur Immatrikulation einreichen.

Mit besten Grüßen,
BK
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