Bearbeitet Antrag auf bevorzugte Zulassung
Liebes Campus-Center-Team,

Ich bewerbe mich gerade auf ein Doppelstudium, Lehramt für Sonderpädagogik mit dem Unterrichtsfach Kunst. Im Bewerbungsprozess muss ich ja einen Bescheid über meine Zulassung an der Kunsthochschule hochladen und außerdem heißt es, dass ich zusätzlich einen ,,Antrag auf bevorzugte Zulassung" stellen soll. In diesem Antrag ist jedoch auch die Rede von einem besonderen Dienst in der Pflege/Betreuung. Ich bin mir nun etwas unsicher, ob ich diesen Antrag wirklich abschicken darf, wenn ich diesen Dienst nicht nachzuweisen habe und es nur um meine Zulassung an der Kunsthochschule geht.

Ich freue mich über eine Antwort!
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,
Marie
Re: Antrag auf bevorzugte Zulassung
Liebe Marie,

Das dürfen und sollen Sie. Dass Sie diesen Antrag ausfüllen müssen, wenn Sie sich für ein künstlerisches Unterrichtsfach bewerben, hat technische Hintergründe, inhaltlich passt der Antrag in der Tat nicht ganz. Daher finden Sie im Antragsformular bei den Uploadfeldern auch den Hinweis: " Wenn Sie sich für für einen Bachelor of Education mit dem Unterrichtsfach Musik, Theater oder Kunst bewerben, laden Sie in beiden Upload-Feldern die Zulassung Ihrer Hochschule (HFBK, HfMT, MH Lübeck) hoch."

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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