Ich möchte zum WiSe 25/26 den Master an der UHH aufnehmen und hätte Fragen bezüglich Urlaubssemesterregelungen.
1. Wenn ich zum ersten Fachsemester zugelassen werde, könnte ich dann bereits ein Antrag auf Urlaubssemester stellen, wenn ich mich kurzfristig entscheide doch ein Langzeitpraktikum anzutreten mit Nachweis oder wäre das nur ab dem zweiten Fachsemester möglich?
2. Können mehrere Urlaubssemester beantragt werden beispielsweise im Rahmen von einem Praktikum und zu einem anderen Zeitpunkt für ein Auslandsjahr? also insgesamt 3 Urlaubssemester in diesem Fallbeispiel? Gäbe es Begrenzungen?
Hallo mumi,
das Studium muss im ersten Fachsemester aufgenommen werden. Nur in wenigen Ausnahmen kann ein Antrag auf Beurlaubung bewilligt werden.
siehe auch Immatrikulationsordnung unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ung-ff.pdf (§ 6)
Sie können einen Antrag auf Beurlaubung auch für mehrere Semester stellen, sofern Sie für diese entsprechende Nachweise einreichen.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html
Mit besten Grüßen,
BK
das Studium muss im ersten Fachsemester aufgenommen werden. Nur in wenigen Ausnahmen kann ein Antrag auf Beurlaubung bewilligt werden.
siehe auch Immatrikulationsordnung unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ung-ff.pdf (§ 6)
Sie können einen Antrag auf Beurlaubung auch für mehrere Semester stellen, sofern Sie für diese entsprechende Nachweise einreichen.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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