Guten Tag,
ich möchte mich erkundigen, ob meine Hochschulzugangsberechtigung einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichgestellt ist und ob ich mich als deutscher oder internationaler Bewerber bewerben muss.
Ich bin ukrainischer Staatsbürger, lebe jedoch seit drei Jahren in Deutschland mit Aufenthalt nach §24 AufenthG und besuche derzeit die 13. Klasse eines Gymnasiums in Deutschland. Mein Abitur werde ich voraussichtlich Ende Juni dieses Jahres abschließen.
Muss ich bei der Bewerbung die Zulassungsvoraussetzungen für internationale Bewerber erfüllen, oder werde ich in der Bewerbung wie ein deutscher Bildungsinländer behandelt?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Auskunft und Unterstützung.
Viele Grüße
Denys