Bearbeitet Deutschkenntnisse / Antrag Doppelstudium
Sehr geehrte Damen und Herren,

für das Wintersemester bewerbe ich mich für das Soziologie-Studium.
Derzeit studiere ich noch Illustration an der HAW Hamburg und werde bis zum Wintersemester an dieser Hochschule immatrikuliert sein. Aus diesem Grund würde ich einen Antrag auf ein Doppelstudium stellen. Da ich ausländische Hochschulzugangsberechtigung (VPD) habe, muss ich außerdem einen Nachweis über meine Deutschkenntnisse erbringen. Im Rahmen meiner Bewerbungsvorbereitung habe ich folgende Fragen:

1. Deutschkenntnisse: Da mein telc-Zertifikat älter als drei Jahre ist, würde ich die Bescheinigung der HAW Hamburg einreichen, dass ich seit über einem Jahr einen deutschsprachigen Studiengang erfolgreich studiere. Reichen dafür meine Notenübersicht mit einer Durchschnittsnote von 1,07 sowie meine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, aus der die Sprache meines Studiengangs und mein aktuelles Studiensemester (9. Semester) ersichtlich sind, aus? – Oder benötigt man dafür ein zusätzliches Dokument, z. B. mit der Unterschrift eines Professors?

2. HZB: Meine VPD für die Bewerbung an der HAW Hamburg ist am 4. November 2020 erstellt worden und auf dem Dokument steht, dass sie nur für ein Jahr gültig ist. In einem früheren Beratungstermin der UHH wurde mir jedoch gesagt, dass sie trotzdem für die Bewerbung für dieses Wintersemester gültig sein sollte. Könnten Sie mir bitte eine schriftliche Bestätigung dafür geben?

3. Doppelstudium: Für den Antrag auf ein Doppelstudium sollen die Bestätigungen der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge von den beteiligten Lehreinheiten bzw. Professoren der Soziologie (UHH) und der Illustration (HAW) eingereicht werden.
3.1) Benötigt dafür zwei getrennte Dokumente, die unterschiedlich formuliert ist?
3.2) Welche Format sind dafür aufgefordert? (Länge und Inhalte etc)

4. Motivationsschreiben für den Antrag auf ein Doppelstudium: Gibt es Vorgabe für das Format des Motivationsschreiben?

Auf Ihre Hinweise würde ich mich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen,
Daha Yeo
Re: Deutschkenntnisse / Antrag Doppelstudium
Hallo Daha Yeo,

wenn Sie im Wintersemester 25/26 noch in Ihrem Studiengang an der HAW immatrikuliert sein müssen, stellen Sie einen Antrag auf Doppelstudium an der Uni Hamburg.

Ausführliche Information hierzu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html

1) Sie benötigen eine offizielle Bescheinigung Ihrer Hochschule, dass Sie an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert haben.

2) Auch ältere von uni-assist ausgestellte Vorprüfungsdokumentationen werden von der Uni Hamburg als Nachweis akzeptiert.

3) Da Sie von beiden Hochschulen eine Bestätigung benötigen, handelt es sich um zwei Dokumente, die sicherlich auch abweichend voneinander formuliert sind.
Hierzu gibt es keine Formatvorlage, Sie können davon ausgehen, dass die Kontaktpersonen solche Schreiben kennen.

4) Auch hierzu gibt es keine Formatvorlage.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Deutschkenntnisse / Antrag Doppelstudium
Vielen Dank für die Antwort. Ein paar Nachfragen hätte ich noch:

1) Ja, aber WAS gilt als eine offizielle „Bescheinigung” dafür?
Das Fakultätsservicebüro hat mir geraten, bei der UHH zu erfragen, ob eine Immatrikulationsbescheinigung mit Semesterangabe und Notenübersicht ausreicht.
Ansonsten könnte ich beispielsweise Folgendes organisieren:
- ein Anschreiben von einem Professor meines Studiengangs
– oder ein Anschreiben vom International Office.
Würde eines dieser Anschreiben ausreichen?

2)
- Brauche ich dann kein Verfahren für "Anerkennung ausländischer Bildung" und kann die „Online-Bewerbung” direkt bewerben?
- Benötige ich später im Immatrikulationsverfahren beispielsweise originale Dokumente meiner HZB? (Koreanische Schulabschlusszeignis, Notenübersicht etc.)

VG
Daha Yeo
Bearbeitet Re: Deutschkenntnisse / Antrag Doppelstudium
Hallo Daha Yeo,

lassen Sie sich von Ihrer Hochschule/ Studienbüro eine Bescheinigung ausstellen mit ungefährem Wortlaut:
... , dass Sie an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert haben.

Ein erneutes Anerkennungsverfahren Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung ist durch die VPD von uni-assist nicht erforderlich. Diese VPD können Sie für Ihre Bewerbung verwenden, sofern auf dieser die benötigte Fachrichtung für Ihren gewünschten Studiengang an der Uni Hamburg angegeben ist.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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