Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde im September diesen Jahres mein Erststudium beenden und würde mich im kommenden Jahr gerne in das Studienfach "Psychologie" als Zweitstudium einschreiben.
An anderen deutschen Universitäten ist es vereinzelt möglich, dass bei der Bewerbung zum Zweitstudium nicht das Abitur, sondern das Ergebnis des 1. Bachelorabschlusses für die Zulassung betrachtet wird. Ist dies an der Uni Hamburg ebenso?
Des Weiteren frage ich mich, ob auch für Studienbewerber für ein Zweitstudium der BaPsy angerechnet wird?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Julia1999,
Für ein Zweitstudium gibt es keine Besonderheiten. Als Bewerberin für das erste Semester Psychologie wird es ohne den BaPsy schwierig bis unmöglich, eine Zulassung zu erhalten, selbst mit Bestnoten. Sie können hier einmal rechnen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... sychologie
Quelle: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.htmlwer ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Ein Studienabschluss kann nur dann als Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden, wenn das Abschlussdatum vor dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist liegt.
Für ein Zweitstudium gibt es keine Besonderheiten. Als Bewerberin für das erste Semester Psychologie wird es ohne den BaPsy schwierig bis unmöglich, eine Zulassung zu erhalten, selbst mit Bestnoten. Sie können hier einmal rechnen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... sychologie
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de