Bearbeitet Jura Zulassung 1. Semester
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich für ein Jurastudium auf Staatsexamen bei Ihnen und wollte mich zu den Zulassungsvoraussetzungen erkundigen. Mein Hintergrund: Ich habe bereits das erste Semester im Fach Jura auf Staatsexamen an einer Präsenzuni offiziell studiert. In der Realität habe ich aber nicht richtig mitstudiert, weil ich zu Beginn des ersten Semesters wegen eines Zwischenfalls keine Vorlesungen mehr besucht und auch keine Klausuren am Ende des Semesters mitgeschrieben habe. An meiner Uni gilt es als belegtes 1. Fachsemester, sobald man zu Vorlesungsbeginn immatrikuliert ist leider. (Bei anderen Unis gibt es teilweise andere Fristen.)

Die konkrete Frage: Kann ich mich bei Ihnen für das 1. Semester in Jura einschreiben (obwohl ich dies an einer anderen Uni offiziell schon belegt habe) oder kann ich das Jurastudium nicht mehr neu aufnehmen?

Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung zur Planung freuen.

Viele Grüße
Re: Jura Zulassung 1. Semester
Hallo Daniel123,

ja, man kann sich an der Uni Hamburg immer in das erste Fachsemester bewerben. In deinem Fall müsstest du das sogar, da eine Bewerbung ins höhere Fachsemester für Jura nur nach bestandener Zwischenprüfung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
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