Bearbeitet Zulassungsvoraussetzungen für internationale Bewerber:innen (Medienwissenschaft)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin eine internationale Studienbewerberin und habe das Studienkolleg bereits abgeschlossen. Ich interessiere mich für den Bachelorstudiengang Medienwissenschaft und hätte ein paar Fragen zum Zulassungsverfahren:
Gilt der gleiche NC für internationale Bewerber:innen wie für deutsche Bewerber:innen? Falls nicht, welcher NC ist in der Regel ausreichend für internationale Bewerber:innen, um im Studiengang Medienwissenschaft angenommen zu werden?
Wird bei der Bewerbung sowohl meine Note vom Studienkolleg als auch meine Schulnote (z. B. aus meinem Heimatzeugnis) berücksichtigt? In manchen Hochschulen werden beide Noten zusammen verrechnet und eine Gesamtnote gebildet. Ist das auch an der Universität Hamburg der Fall?
Welche Unterlagen muss ich bei der Bewerbung über uni-assist bzw. direkt bei Ihnen einreichen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Re: Zulassungsvoraussetzungen für internationale Bewerber:innen (Medienwissenschaft)
Hallo Aleksandrova Tinatin,

im Bewerbungsverfahren wird unterschieden zwischen Bewerber:innen aus einem EU-Staat und Bewerber:innen aus einem Nicht-EU-Staat.

Als Bewerberin aus einem EU-Staat gelten Sie, wenn Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen (unter 'Bewerbungsverfahren für Internationale'): https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html
Sollten Sie eine Bewerberin aus einem EU-Staat sein, gilt für Sie der NC, das heißt, Ihre Schulabschlussnote ist das entscheidende Auswahlkriterium.

Sollten Sie eine Bewerberin aus einem Nicht-EU-Staat sein, gilt für Sie das Bonuspunktesystem. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der Seite (unter 'Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber aus einem Nicht-EU-Staat').

"Wird bei der Bewerbung sowohl meine Note vom Studienkolleg als auch meine Schulnote (z. B. aus meinem Heimatzeugnis) berücksichtigt? In manchen Hochschulen werden beide Noten zusammen verrechnet und eine Gesamtnote gebildet. Ist das auch an der Universität Hamburg der Fall?"

Genau. Wurde die Schulnote aus Ihrem Heimatsland bereits in das deutsche Notensystem umgerechnet? Häufig ist die Note auf dem Zeugnis der Feststellungsprüfung vermerkt. Sollte das nicht der Fall sein, müssen Sie einen Antrag bei der Uni Hamburg stellen. Informationen zu dem Antrag finden Sie hier: www.uni-hamburg.de/vpd

uni-assist ist in den Bewerbungsprozess nicht involviert.
Bis auf wenige Ausnahmen müssen Sie bei der Bewerbung für einen grundständigen Studiengang an der Uni Hamburg keine Unterlagen einreichen. Die Ausnahmen finden Sie hier beschrieben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lagen.html
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage Ihrer Angaben in der Online-Bewerbung.
Die Nachweise sind erst zur Immatrikulation zu erbringen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

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