Bearbeitet Rücktritt vor Semesterbeginn und Rückerstattung des Semesterbeitrags
Ich habe eine Zulassung zum Wintersemester 2025/26 erhalten und bin mir noch unsicher, ob ich das Studium tatsächlich antreten werde.

Daher wollte ich vorsorglich nachfragen, ob es grundsätzlich möglich ist, bei einem Rücktritt vor Semesterbeginn den bereits gezahlten Semesterbeitrag ganz oder teilweise zurückzuerhalten – und ob es dafür bestimmte Voraussetzungen oder Fristen gibt, die ich beachten müsste.
Re: Rücktritt vor Semesterbeginn und Rückerstattung des Semesterbeitrags
Hallo Jasmin1998,

ja, das ist möglich. Die Frist endet, wie von Ihnen schon benannt, mit Semesterbeginn. Danach ist keine Erstattung mehr möglich: www.uni-hamburg.de/verzicht

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

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