Ich habe eine Zulassung zum Wintersemester 2025/26 erhalten und bin mir noch unsicher, ob ich das Studium tatsächlich antreten werde.
Daher wollte ich vorsorglich nachfragen, ob es grundsätzlich möglich ist, bei einem Rücktritt vor Semesterbeginn den bereits gezahlten Semesterbeitrag ganz oder teilweise zurückzuerhalten – und ob es dafür bestimmte Voraussetzungen oder Fristen gibt, die ich beachten müsste.
Hallo Jasmin1998,
ja, das ist möglich. Die Frist endet, wie von Ihnen schon benannt, mit Semesterbeginn. Danach ist keine Erstattung mehr möglich: www.uni-hamburg.de/verzicht
Mit freundlichen Grüßen,
ja, das ist möglich. Die Frist endet, wie von Ihnen schon benannt, mit Semesterbeginn. Danach ist keine Erstattung mehr möglich: www.uni-hamburg.de/verzicht
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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