Sehr geehrtes Campus Center Team,
ich werde voraussichtlich in diesem Semester (SoSe 25) meinen B.Sc. der Psychologie an der Universität Hamburg abschließen. Nun möchte ich darauffolgend ein Studium der Rechtswissenschaften im Wise 25/26 anfangen, um zu schauen, ob Jura etwas für mich ist. Wenn ich allerdings nicht mit der Bachelorarbeit in diesem Semester fertig werde und sie erst im Oktober oder November nachreichen kann, frage ich mich, ob dies dann als Studierender der Rechtswissenschaften immer noch möglich sein wird, da ich nicht mehr Teil der Fakultät sein werde. Wenn man konsekutiv mit einem Psychologie-Master beginnt und in diesem seine Bachelorarbeit zu Ende schreibt ist dies kein Problem, nur frage ich mich, ob dies in Jura auch der Fall ist.
Liebe Grüße und vielen Dank
Paul
Hallo Paul,
Wenn Sie die Bachelor-Arbeit tatsächlich erst im Oktober oder November einreichen, müssen Sie für die Bewerbung für Rechtswissenschaft einen Antrag auf Doppelstudium stellen. Mehr Infos dazu: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Denn bis zur letzten abgelegten Prüfung (in dem Fall die Bachelorarbeit) müssen Sie eingeschrieben bleiben.
In manchen Studiengängen ist es darüber hinaus erforderlich, noch bis zur Eintragung der Note eingeschrieben zu bleiben, in manchen nicht. Daher würde ich Ihnen raten, Ihr Studien-/Prüfungsbüro zu kontaktieren und zu fragen, wie dies in Ihrem Fall ist.
Wenn Sie die Bachelor-Arbeit tatsächlich erst im Oktober oder November einreichen, müssen Sie für die Bewerbung für Rechtswissenschaft einen Antrag auf Doppelstudium stellen. Mehr Infos dazu: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Denn bis zur letzten abgelegten Prüfung (in dem Fall die Bachelorarbeit) müssen Sie eingeschrieben bleiben.
In manchen Studiengängen ist es darüber hinaus erforderlich, noch bis zur Eintragung der Note eingeschrieben zu bleiben, in manchen nicht. Daher würde ich Ihnen raten, Ihr Studien-/Prüfungsbüro zu kontaktieren und zu fragen, wie dies in Ihrem Fall ist.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
Sehr geehrtes Team des Campus Centers,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, dem Studienbüro habe ich nun geschrieben! Ist es im Rahmen solch einer Bewerbung für das Doppelstudium ebenfalls nötig, die parallele Studierbarkeit beider Fächer den Fakultäten zu begründen oder ist der Antrag auf ein Doppelstudium in diesem Fall "durchlässiger"?
Liebe Grüße und vielen Dank
Paul Dörries
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, dem Studienbüro habe ich nun geschrieben! Ist es im Rahmen solch einer Bewerbung für das Doppelstudium ebenfalls nötig, die parallele Studierbarkeit beider Fächer den Fakultäten zu begründen oder ist der Antrag auf ein Doppelstudium in diesem Fall "durchlässiger"?
Liebe Grüße und vielen Dank
Paul Dörries
Hallo Paul,
ja, der Antrag muss auch bei so einer kurzen Überschneidung komplett sein, inklusive Bestätigung der Studierbarkeit aller Fächer, sonst wird er nicht genehmigt.
ja, der Antrag muss auch bei so einer kurzen Überschneidung komplett sein, inklusive Bestätigung der Studierbarkeit aller Fächer, sonst wird er nicht genehmigt.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de