Bearbeitet Immatrikulation British and American Cultures (M.A.) - Notwendige Nachweise
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte den Immatrikulationsantrag für den im Betreff genannten Studienplatz ausfüllen und habe eine Frage zum Upload von Dokumenten. Ich habe mein Studium Anglistik/Amerikanistik an der Universität Hamburg noch nicht beendet und mich deshalb mit der vorläufigen Durchschnittsnote beworben. In der Checkliste steht, dass ein Transcript of Records und für Absolventinnen und Absolventen der Universität Hamburg ein selbstgefertigter Leistungskontoausdruck eingereicht werden muss. Im Anmeldeformular selbst steht allerdings nur "Abschlusszeugnis Erststudium oder Transcript of Records." Ich wollte deshalb vorsichtshalber ein Transcript of Records und einen Leistungskontoausdruck hochladen, allerdings kann ich unter diesem Punkt nur eine Datei hochladen.
Sollte ich mich an die Checkliste halten und einen Leistungskontoausdruck hochladen oder doch ein Transcript of Records?

Zusätzlich dazu habe ich eine Frage zum Erstellungszeitraum des Transcript of Records. Ich habe ein Transcript of Records vom 10.06.25, da ich dachte, dass ich meine vorläufige Durchschnittsnote, wie sie zum Zeitpunkt der Bewerbung war, nachweisen muss. Die Note auf dem Transcript ist unverändert, weil zu diesem Zeitpunkt bereits alle zu benotenden Veranstaltungen abgeschlossen waren und nur noch der Bachelorabschluss und 5 Credits aus dem Optionalbereich fehlten.
Im aktuellen Leistungskonto sind Credits im Optionalbereich dazugekommen. Falls ich ein Transcript einreichen muss, reicht das vom 10.06.25, weil die Durschnittsnote sich nicht verändert hat und sich auch nicht weiter verändern kann oder muss das Transcript aktualisiert werden, weil Credits im Optionalbereich dazugekommen sind?

Ich entschuldige mich für die Länge der Anfrage und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Jens
Re: Immatrikulation British and American Cultures (M.A.) - Notwendige Nachweise
Hallo Jens,

die Checkliste ergänzt das Anmeldeformular. Es ist völlig in Ordnung, wenn Sie nur Ihren Leistungskontoausdruck einreichen.

Das Transcript muss nicht aktualisiert werden, es ist aber auch nicht schlimm, wenn es aktualisiert ist. Die Hauptsache ist, dass Sie die Durchschnittsnote, mit der Sie sich beworben haben, nachweisen können.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

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