Guten Morgen,
ich werde im November 2025 meine Masterarbeit abgeben, allerdings habe ich noch eine Modulabschlussprüfung offen, die ich gerne erst im Februar/März 2026 ablegen würde. Muss ich im nächsten WiSe eine Veranstaltung belegen, oder reicht die offene Prüfungsleistung, um nicht exmatrikuliert zu werden?
Viele Grüße
Hallo LisaJac,
Sie müssen keine Veranstaltung belegen. Es genügt, dass Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben.
In der Regel meldet Ihre Fakultät Ihren Abschluss bei der Zeugniserstellung an das Campus Center. Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, in dem die Meldung eingegangen ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Sie müssen keine Veranstaltung belegen. Es genügt, dass Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben.
In der Regel meldet Ihre Fakultät Ihren Abschluss bei der Zeugniserstellung an das Campus Center. Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, in dem die Meldung eingegangen ist.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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