Bearbeitet Immatrikulationsantrag ohne Krankenversicherung
Guten Morgen,

ich habe den Zulassungsbescheid für das kommende Semester erhalten und den Immatrikulationsantrag ausgefüllt (meine Frist läuft bis zum 4. August).

Zurzeit bin ich jedoch nicht gesetzlich krankenversichert.
Darf ich mich um die elektronische Meldung der Krankenkasse nach der 7-Tage-Immatrikulationsfrist kümmern?

Kann ich in diesem Fall rechtzeitig den Beitragsbescheid erhalten, um den Semesterbeitrag zu bezahlen?

Wenn ich erst im November in die gesetzliche Krankenversicherung wechsle, werde ich dann Probleme mit der Einschreibung oder der Semesterbescheinigung haben?

Vielen Dank im Voraus und ich freue mich über eine Rückmeldung!

Liebe Grüße
Aziza
Re: Immatrikulationsantrag ohne Krankenversicherung
Hallo Aziza,

"Darf ich mich um die elektronische Meldung der Krankenkasse nach der 7-Tage-Immatrikulationsfrist kümmern?"

Ja.

"Kann ich in diesem Fall rechtzeitig den Beitragsbescheid erhalten, um den Semesterbeitrag zu bezahlen?"

Ja, der Erhalt des Beitragsbescheids hängt nicht von der Meldung der Krankenkasse ab.

"Wenn ich erst im November in die gesetzliche Krankenversicherung wechsle, werde ich dann Probleme mit der Einschreibung oder der Semesterbescheinigung haben?"

Sie müssen nicht zwangsläufig gesetzlich versichert sein. Informationen für das Vorgehen bei einer privaten Krankenversicherung finden Sie hier: www.uni-hamburg.de/kv
Wir benötigen die Meldung der Krankenversicherung, um Ihre Immatrikulation zu finalisieren. Sie können die Meldung nach Semesterbeginn tätigen, dann erhalten Sie aber auch Ihre Semesterunterlagen (Semesterbescheinigung usw.) erst, nachdem die Meldung eingegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
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