Hey Campus Center,
ich möchte an der UHH Geschichte als Hauptfach im Bachelor studieren. Neben dem kleinen Latinum (was kein Problem ist) braucht man auch eine "zweite Fremdsprache" (Auf der Seite steht: Zusätzliche Voraussetzung für die Zulassung zum Studium - auch des Nebenfaches - sind Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen, die durch drei Jahre Schulunterricht in der ersten modernen Fremdsprache sowie zwei Jahre Schulunterricht in der zweiten modernen Fremdsprache nachgewiesen werden müssen.). Das ist dahingehend verwirrend, weil ich bei der Bewerbung nur angeben musste, dass ich das kleine Latinum habe oder bald haben werde. In der Brochüre ist die Rede davon, dass die Leute vor allem Latein in Sprachkurse lernen müssen.
Desweiteren gibt es (so wie ich das jetzt sehe) widersprüchliche Angaben, wann ich denn die zweite Fremdsprache brauche: ob "spätestens zur Rückmeldung in das dritte Fachsemester [...] nachgewiesen werden." oder "Der Nachweis kann spätestens bis zum Abschluss des Aufbaumoduls nachgereicht werden." (Was laut Studienablauf im vierten Semester endet).
Meine Fragen sind also:
1. Brauche ich neben Deutsch, Englisch und das kleine Latinum noch weitere Fremsprachenkentnisse?
2. Wenn ich die brauche, wann brauche ich die, um weiter studieren zu können?
Ich hoffe mir kann wer bei diesen Fragen helfen.
Danke für jede Antwort!
Lieber RobinGrasse,
hier ist der einschlägige Text der aktuellen Zugangssatzungen für das Hauptfachgeschichte (B.A. Geschichte), die Ihre Fragen beantworten dürfte:
Liebe Grüße
Thomas Walter
hier ist der einschlägige Text der aktuellen Zugangssatzungen für das Hauptfachgeschichte (B.A. Geschichte), die Ihre Fragen beantworten dürfte:
Sofern Sie noch Rückfragen zu den Zugangsvoraussetzungen in der hier zitierten Satzung für das Hauptfach Geschichte oder zu spezifischen Nachweisen in diesem Kontext haben, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Studienbüro Geschichte: https://www.geschichte.uni-hamburg.de/s ... buero.html.2. Geschichte (B.A.)
2.1 Für das Fach Geschichte als Hauptfach bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis von gesicherten Kenntnissen des Lateinischen („Kleines Latinum“) und zweier moder
ner Fremdsprachen im Umfang von 3 bzw. 2 Jahren Schulunterricht oder gleichwertige Nach
weise (Niveau B1 bzw. A2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) durch
a) Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung,
b) eine Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder einer vergleichbaren
Schulbehörde eines anderen Bundeslandes,
c) eine Bescheinigung der Fakultät für Geisteswissenschaften, z. B. über die erfolgreiche Teil
nahme an den Lateinkursen I–II der Fakultät für Geisteswissenschaften oder
d) eine von dieser als gleichwertig anerkannte Bescheinigung.
Der Nachweis kann spätestens bis zum Abschluss des Aufbaumoduls nachgereicht werden. In
begründeten Ausnahmefällen kann der zuständige Prüfungsausschuss abweichend entscheiden.
(S.2 https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... pdf#page=2)
Liebe Grüße
Thomas Walter