Sehr geehrte Damen und Herren,
Gerade habe ich meinen Immatrikulationsantrag für den M.A. Soziologie versehentlich vorzeitig abgeschickt.
Unter dem Abschnitt "Upload von Dokumenten zur Immatrikulation" wurden folgende Dokumente eingefordert: 1) Abschlusszeugnis oder Transcript of Records, 2) Nachweis Deutschkenntnisse und 3) Nachweis Englischkenntnisse.
Davon ich bis dato nur 1) hochgeladen.
Nun stellt sich mir die Frage wie genau ich meine Deutsch- und Englischkenntnisse nachzuweisen habe? Aus der Checkliste sowie den Bewerbungsinformationen für den M.A. Soziologie werde ich leider nicht so richtig schlau.
Liege ich richtig mit der Annahme, dass ich meine Deutschkenntnisse, da ich meine Hochschulzugangsberechtigung und meinen Bachelorabschluss in Deutschland in einem deutschsprachigen Bachlorstudiengang erworben habe, nicht erneut nachweisen muss? Falls nein, wie soll ich sie sonst nachweisen?
Zudem ist mir nicht ersichtlich wie ich meine Englischkenntnisse nachweisen soll. Im Bewerbungsprozess musste ich lediglich bestätigen, dass über ausreichende Englischkenntnisse verfüge um Lehrveranstaltungen in englischer Sprache zu besuchen, die ich über den Weg des Schulbesuchs erlangt habe. Ist diese Bestätigung im Bewerbungsprozess ausreichend oder muss ich meine Englischkenntnisse noch anderweitig nachweisen?
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße
Hallo aldirty,
Sie müssen nicht zwingend jeder Feld im Immatrikulationsportal füllen.
"Liege ich richtig mit der Annahme, dass ich meine Deutschkenntnisse, da ich meine Hochschulzugangsberechtigung und meinen Bachelorabschluss in Deutschland in einem deutschsprachigen Bachlorstudiengang erworben habe, nicht erneut nachweisen muss?"
Ja.
"Ist diese Bestätigung im Bewerbungsprozess ausreichend oder muss ich meine Englischkenntnisse noch anderweitig nachweisen?"
Die Bestätigung ist ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen,
Sie müssen nicht zwingend jeder Feld im Immatrikulationsportal füllen.
"Liege ich richtig mit der Annahme, dass ich meine Deutschkenntnisse, da ich meine Hochschulzugangsberechtigung und meinen Bachelorabschluss in Deutschland in einem deutschsprachigen Bachlorstudiengang erworben habe, nicht erneut nachweisen muss?"
Ja.
"Ist diese Bestätigung im Bewerbungsprozess ausreichend oder muss ich meine Englischkenntnisse noch anderweitig nachweisen?"
Die Bestätigung ist ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung