Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am Montag (28.07.2025) meinen Zulassungsbescheid für den Studiengang Medizin erhalten und am selben Tag den Online-Immatrikulationsantrag ausgefüllt und abgeschickt. Ist es richtig, dass ich als Bewerber, der zum ersten Mal studiert und seine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben hat, nur die Freiwilligkeitserklärung anhängen musste als Dokument ? Aus gewissen Gründen (bei der Bewerbung für Studentenwohnheime benötigt man oftmals die Immatrikulationsbescheinigung etc.) würde es mir enorm helfen, wenn Sie mir folgende Auskunft geben könnten: Wie lange benötigen Sie durchschnittlich, um den Immatrikulationsantrag zu prüfen und mir die Zugangsdaten für Stine zu schicken, damit ich folglich den Semesterbeitrag überweisen kann ?
Vielen Dank im Voraus !
Hallo fares2006,
bitte orientieren Sie sich bei der Frage, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, an der hier verlinkten Checkliste: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ssung.html
Ich kann Ihnen da kein genaues Datum nennen. Das zuständige Team arbeitet so schnell, wie es kann, aber Sie können sich vorstellen, dass die Arbeitslast gerade hoch ist.
Den Semesterbeitrag können Sie eh erst ab Mitte August zahlen. D.h. früher als Ende August erhalten Sie die Semesterbescheinigung nicht.
Beim Studierendenwerk benötigen Sie die Semesterbescheinigung zur Bewerbung für ein Studierendenwohnheim nicht zwingend: https://www.stwhh.de/wohnen/bewerbungsinformationen Das Studierendenwerk ist ebenfalls über die Abläufe an der Uni Hamburg informiert. Geben Sie dort einfach an, dass Sie die Semesterbescheinigung nachreichen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
bitte orientieren Sie sich bei der Frage, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, an der hier verlinkten Checkliste: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ssung.html
Ich kann Ihnen da kein genaues Datum nennen. Das zuständige Team arbeitet so schnell, wie es kann, aber Sie können sich vorstellen, dass die Arbeitslast gerade hoch ist.
Den Semesterbeitrag können Sie eh erst ab Mitte August zahlen. D.h. früher als Ende August erhalten Sie die Semesterbescheinigung nicht.
Beim Studierendenwerk benötigen Sie die Semesterbescheinigung zur Bewerbung für ein Studierendenwohnheim nicht zwingend: https://www.stwhh.de/wohnen/bewerbungsinformationen Das Studierendenwerk ist ebenfalls über die Abläufe an der Uni Hamburg informiert. Geben Sie dort einfach an, dass Sie die Semesterbescheinigung nachreichen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Hey, habe die gleiche Situation wie du, also mit dem einzigen Dokument (Freiwilligkeitserklärung) bei dem Immatrikulationsantrag. Hast du jetzt schon deine Stine Daten bekommen bzw. kannst du ein Update geben zur Immatrikulation und falls du schon vorübergehend immatrikuliert wurdest, wie lange hat das ca. gedauert?
LG✌
LG✌