Guten Tag,
ich bin für das Fach Psychologie (B.A.) zum Wintersemester 2025/26 zugelassen und habe meinen Immatrikulationsantrag fristgerecht eingereicht – inklusive aller zwingend erforderlichen Unterlagen laut Checkliste(für nicht EU-Bewerber).
Den Englischnachweis (Cambridge English First Certificate) kann ich jedoch erst im Dezember/Januar nachweisen (weil ich die Prüfung erst im November ablegen werde)
Laut Checkliste darf dieser Nachweis für Psychologie darf bis zum Ende des 1. Fachsemesters nachgereicht werden, also bis spätestens März/April 2026.
Meine Frage:
Da ich aktuell den Englischnachweis noch nicht hochladen kann – bekomme ich in der Zwischenzeit trotzdem eine vorläufige Studienbescheinigung oder eine andere Lösung, um z. B. mein Semesterticket nutzen oder BAföG beantragen zu können? Oder wird die Ausstellung der Semesterbescheinigung so lange zurückgehalten, bis ich den Sprachnachweis eingereicht habe?
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Nelab Rasuli
Hallo Nelab Rasuli,
Sie werden trotz des ausstehenden Fremdsprachennachweises endgültig immatrikuliert und erhalten die entsprechenden Semesterunterlagen.
Sollte der Nachweis nicht bis zum angegebenen Zeitpunkt erfolgen, werden Sie exmatrikuliert.
Mit freundlichen Grüßen,
Sie werden trotz des ausstehenden Fremdsprachennachweises endgültig immatrikuliert und erhalten die entsprechenden Semesterunterlagen.
Sollte der Nachweis nicht bis zum angegebenen Zeitpunkt erfolgen, werden Sie exmatrikuliert.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
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Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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