Bearbeitet Sprachnachweis bei Immatrikulation
Guten Tag,

Ich habe eine Frage bezüglich des Sprachnachweises für die deutsche Sprache als ausländischer Student. Es ist ja richtig, dass ich als luxemburgischer Student mit einer luxemburgischen allgemeinen Hochschulreife laut Verordnung der KMK keinen speziellen Sprachnachweis liefern muss? Also der Sprachnachweis ist meine Hochschulreife. Mit meiner Hochschulreife liefere ich sozusagen den Sprachnachweis. Meine Annahme ist ja richtig, oder?

Liebe Grüße:)
Re: Sprachnachweis bei Immatrikulation
Hallo Raznee,

sofern Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist Ihre Hochschulreife ein angemessener Deutschnachweis.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Re: Sprachnachweis bei Immatrikulation
Guten Tag,

Danke für die Antwort, aber ich muss nochmal nachhaken. Also die Schule an die ich ging kann man nicht unbedingt als deutschsprachige Einrichtung bezeichnen, da wir in Luxemburg Französisch und Deutsch als Unterrichtssprachen haben (eher mehr Französisch). Allerdings haben wir ein sehr hohes Niveau in Deutsch und in meiner HZB aus dem Jahr 2020 wird mir auch Deutsch auf Niveau C1 nachgewiesen.
Im Beschluss der Kultusministerkonferenz steht:
"Folgende ausländische Zeugnisse sind als Nachweis der für die Aufnahme eines
Hochschulstudiums in der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen deutschen
Sprachkenntnisse anerkannt: 6. Sekundarschulabschlusszeugnisse aus dem Großherzogtum Luxemburg"
(https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/v ... tnisse.pdf)

Deswegen wollte ich einfach nur wissen, ob diese Regel der KMK dann so bei euch an der Uni auch gilt und ich mir für den deutschen Sprachnachweis weiter keine Gedanken zu machen brauch?
Re: Sprachnachweis bei Immatrikulation
Hallo Raznee,

in dem Fall handelt es sich um einen Sonderfall, bei dem wir eine Vorabprüfung leider nicht leisten können.

Tatsächlich wäre es nun aber auch zeitlich zu knapp für einen alternativen Deutschnachweis. Selbst wenn Sie heute noch an einer Prüfung teilnehmen würden, würden die anbietenden Institutionen zu lange für die Auswertung benötigen.
In dem Sinne bleibt Ihnen eh nichts anderes übrig, als es mit Ihrem Zeugnis zu versuchen.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

Abteilung 3 - Studium und Lehre
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Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Re: Sprachnachweis bei Immatrikulation
Guten Tag,

Danke für die Antwort. Ja also ich bin mir sehr sicher, dass mein Abitur aus Luxemburg für den Sprachnachweis ausreicht. Also das ist ja eine Regelung die von der Kultusministerkonferenz festgelegt wurde und die Universitäten müssen sich ja daran halten. Ich habe auch schon einen Bachelor an einer deutschen Uni studiert und damals war das auch kein Problem. Wollte nur nochmal sicher gehen. Alternativ kann ich auch bei meiner alten Uni in Deutschland dann einen Nachweis anfragen, dass ich dort erfolgreich auf Deutsch studiert habe. Das wird ja auf jeden Fall akzeptiert, wenn ich das richtig verstanden habe oder?

Liebe Grüße
Raznee
Re: Sprachnachweis bei Immatrikulation
Hallo Raznee,

ja, das ginge.
Das wäre dann entweder dieser

"Das Hochschulabschlusszeugnis eines deutschsprachigen Studiengangs, der in einem Staat mit der offiziellen Amtssprache Deutsch absolviert wurde."

oder dieser Nachweis:

"Die Bescheinigung einer deutschen Hochschule, dass an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert wurde."

Siehe: www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

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