Bearbeitet Endgueltigkeit der Immatrikulation
Hallo,

mein Name ist Maja. Ich habe mich an der Uni Hamburg beworben und nun einen Zulassungsbescheid erhalten, sodass ich bis kommenden Montag immatrikulieren muesste. Ich habe mich jedoch auch an irischen Universitaeten beworben und anders als in Deutschland erhalten die Bewerber*innen dort ihr Angebot fuer einen Studienplatz fruehestens am 27. August, da erst wenige Tage vorher die Pruefungsergebnisse des irischen Abituraequivalents bekanntgegeben werden. Aus diesem Grund kann ich fuer mich vor Ende August keine Studienplatzentscheidung vornehmen, daher meine Frage: Wie endgueltig ist die Immatrikulation? Kann ich an der Uni Hamburg immatrikulieren, aber die Einschreibung spaeter noch zurueckziehen fuer den Fall, dass ich mich anders entscheiden sollte?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Gruessen,
Maja
Re: Endgueltigkeit der Immatrikulation
Hallo Maja,

Ja, ein Verzicht ist bis zum 30.9. möglich: www.uni-hamburg.de/verzicht

Danach geht es an sich auch noch, dann erhalten Sie nur Ihren Semesterbeitrag nicht zurück, sofern Sie den zu dem Zeitpunkt schon gezahlt haben.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Re: Endgueltigkeit der Immatrikulation
Vielen Dank für die Antwort, das sind gute Neuigkeiten.
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