Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe kürzlich den Ablehnungsbescheid auf meine Bewerbung (1979504) für den Masterstudiengang an der Universität Hamburg erhalten. Darin wird mir mitgeteilt, dass ich „gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 20 der Universitäts-Zulassungssatzung (UniZS) wegen eines Formfehlers nicht am Zulassungsverfahren teilnehmen konnte“.
Da mir jedoch keine genauere Angabe darüber gemacht wurde, welcher konkrete Formfehler meiner Bewerbung zugrunde liegt, ist es mir derzeit nicht möglich, die Entscheidung nachzuvollziehen oder gegebenenfalls Widerspruch dagegen einzulegen.
Ich bitte Sie daher dringend um Mitteilung, welcher konkrete Formfehler zu der Ablehnung meiner Bewerbung geführt hat. Diese Information ist für mich wesentlich, um mein weiteres Vorgehen prüfen zu können.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.
Hallo TomMit,
laut Ablehnungsbescheid erfüllt Ihr Bachelorstudiengang nicht die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang. Bitte prüfen Sie dahingehend nochmal die Zugangsvoraussetzungen unter https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ration.pdf.
Sollten sich Ihre Fragen anhand der Informationen nicht klären, wenden Sie sich gerne an die Auswahlkommission des Studiengangs.
Mit besten Grüßen,
BK
laut Ablehnungsbescheid erfüllt Ihr Bachelorstudiengang nicht die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang. Bitte prüfen Sie dahingehend nochmal die Zugangsvoraussetzungen unter https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ration.pdf.
Sollten sich Ihre Fragen anhand der Informationen nicht klären, wenden Sie sich gerne an die Auswahlkommission des Studiengangs.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Allerdings scheint hier ein Missverständnis vorzuliegen: Ich habe meinen Bachelorabschluss im Fach Volkswirtschaftslehre erworben. Laut den auf Ihrer Website und im verlinkten PDF-Dokument genannten Zugangsvoraussetzungen wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss unter anderem in Volkswirtschaftslehre explizit als ausreichend anerkannt.
Daher gehe ich davon aus, dass ich die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang erfülle. Ich bitte Sie daher um Prüfung dieses Sachverhalts bzw. Weiterleitung meiner Anfrage an die zuständige Auswahlkommission, wie von Ihnen vorgeschlagen.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine zeitnahe Klärung, da ich beabsichtige, fristgerecht Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen.
Allerdings scheint hier ein Missverständnis vorzuliegen: Ich habe meinen Bachelorabschluss im Fach Volkswirtschaftslehre erworben. Laut den auf Ihrer Website und im verlinkten PDF-Dokument genannten Zugangsvoraussetzungen wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss unter anderem in Volkswirtschaftslehre explizit als ausreichend anerkannt.
Daher gehe ich davon aus, dass ich die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang erfülle. Ich bitte Sie daher um Prüfung dieses Sachverhalts bzw. Weiterleitung meiner Anfrage an die zuständige Auswahlkommission, wie von Ihnen vorgeschlagen.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine zeitnahe Klärung, da ich beabsichtige, fristgerecht Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen.
Hallo TomMit,
bitte wenden Sie sich an den in der PDF angegebenen Kontakt. Wir können Ihre Anfrage leider nicht weiterleiten.
Mit besten Grüßen,
BK
bitte wenden Sie sich an den in der PDF angegebenen Kontakt. Wir können Ihre Anfrage leider nicht weiterleiten.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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