Hallo,
auf der Website der Universität mit den Informationen zum Studienplatztausch steht, dass lediglich der Zulassungsbescheid von beiden Beteiligten, neben den anderen Unterlagen, für den Antrag auf Studienplatztausch in Medizin notwendig ist- dementsprechend ist keine Immatrikulation notwendig, oder? Allerdings gibt es ja von hochschulstart mit Senden des Zulassungsbescheides eine Immatrikulationsfrist mit dem Hinweis, dass der Platz verfällt , sollte man sich nicht rechtzeitig immatrikulieren. Gleichzeitig ist es so, dass die Uni meines Tauschpartners (Kiel) die Anträge erst ab dem 01.09 annimmt, zu dem Zeitpunkt wäre diese Immatrikulationsfrist allerdings schon abgelaufen. Sollte ich mich also immatrikulieren bzw. wie sollte ich am besten vorgehen? Wäre es in diesem Fall möglich/notwendig sich zu immatrikulieren, den Platztausch durchzuführen und sich dann wieder zu exmatrikulieren oder ginge das nicht?
Danke schon einmal im Voraus für die Antwort!
Hallo Jo123,
Sie müssten sich zunächst bitte auf jeden Fall fristgerecht immatrikulieren . Auch wenn Sie planen, danach den Studienplatz noch zu tauschen. Was Sie dann zunächst nicht machen müssten, wäre, den fälligen Semesterbeitrag für das kommende Wintersemester zu zahlen. Sollte der Tausch wider Erwarten platzen, könnten Sie diesen auch nachträglich noch überweisen.
Sie würden dann zunächst in dem Status der „vorläufigen Immatrikulation“ verweilen. Ein endgültiger Abschluss der Immatrikulation erfolgt nämlich immer erst durch den Nachweis des Krankenversicherungsstatus sowie der Zahlung des Semesterbeitrages (was bei einem geplanten Studienplatztausch aber zunächst nicht notwendig ist). Sollte Ihr Antrag auf Studienplatztausch genehmigt werden bzw. der Tausch erfolgreich abgewickelt werden, können wir so dann unproblematisch Ihre vorläufige Immatrikulation wieder stornieren.
Allerdings ist, wie gesagt, eine vorherige, fristgerechte Immatrikulation durch Sie dennoch zwingend notwendig, da Sie ansonsten Ihren Anspruch auf den Studienplatz verlieren würden.
Mit freundlichen Grüßen,
Sie müssten sich zunächst bitte auf jeden Fall fristgerecht immatrikulieren . Auch wenn Sie planen, danach den Studienplatz noch zu tauschen. Was Sie dann zunächst nicht machen müssten, wäre, den fälligen Semesterbeitrag für das kommende Wintersemester zu zahlen. Sollte der Tausch wider Erwarten platzen, könnten Sie diesen auch nachträglich noch überweisen.
Sie würden dann zunächst in dem Status der „vorläufigen Immatrikulation“ verweilen. Ein endgültiger Abschluss der Immatrikulation erfolgt nämlich immer erst durch den Nachweis des Krankenversicherungsstatus sowie der Zahlung des Semesterbeitrages (was bei einem geplanten Studienplatztausch aber zunächst nicht notwendig ist). Sollte Ihr Antrag auf Studienplatztausch genehmigt werden bzw. der Tausch erfolgreich abgewickelt werden, können wir so dann unproblematisch Ihre vorläufige Immatrikulation wieder stornieren.
Allerdings ist, wie gesagt, eine vorherige, fristgerechte Immatrikulation durch Sie dennoch zwingend notwendig, da Sie ansonsten Ihren Anspruch auf den Studienplatz verlieren würden.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung