Hallo zusammen,
ich studiere Grundschullehramt und plane, meine Masterarbeit erst im Oktober 2026 abzugeben. Im empfohlenen Ablaufplan des ZPLA habe ich gesehen, dass die Fakultäten die Noteneintragung bis Ende September vornehmen sollen. Jetzt bin ich unsicher:
• Kann ich meine Masterarbeit überhaupt noch im Oktober abgeben, wenn die Noten eigentlich schon vorher eingetragen sein sollen?
• Ist es möglich, dass die Noteneintragung auch erst im Oktober erfolgt?
• Falls ich den Semesterbeitrag für das Wintersemester 26/26 zahle, bleibe ich dann weiterhin immatrikuliert, auch wenn die Note der Masterarbeit bereits eingetragen und das Zeugnis ausgestellt wird?
Hallo Aleyna25,
für die Eintragung von Noten sowie die Beantragung zur Ausstellung der Abschlussdokumente müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein. Fragen Sie gerne nochmal beim ZPLA nach, was die Abgabe Ihrer Masterarbeit betrifft.
Wenn uns Ihr Abschluss nicht bis zum 1. Oktober vom ZPLA gemeldet wird, können Sie weiterhin immatrikuliert bleiben.
Mit besten Grüßen,
BK
für die Eintragung von Noten sowie die Beantragung zur Ausstellung der Abschlussdokumente müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein. Fragen Sie gerne nochmal beim ZPLA nach, was die Abgabe Ihrer Masterarbeit betrifft.
Wenn uns Ihr Abschluss nicht bis zum 1. Oktober vom ZPLA gemeldet wird, können Sie weiterhin immatrikuliert bleiben.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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